Inneres, Soziales und Gesundheit
Förderung Musikschulen
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Kontakt
Francesca GiangiulioTel.: 0371 532 - 2171
E-Mail: francesca.giangiulio@lds.sachsen.de
Antragsannahme nach der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung für das Jahr 2026 kurzfristig ausgesetzt.
Aufgrund der sich im Abschluss befindlichen Novellierung der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung wird die Antragsannahme für Anträge auf Förderung nach der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung kurzfristig ausgesetzt. Mit Inkrafttreten der Neufassung der Förderrichtlinie tritt die bisherige Fassung der Förderrichtlinie außer Kraft. Für Antragsstellung und Förderverfahren ist sodann die Neufassung der Förderrichtlinie maßgeblich. Wir werden Sie über die Veröffentlichung der Neufassung der Förderrichtlinie zu gegebener Zeit informieren sowie über die Wiederaufnahme der Möglichkeit der Antragsstellung.
die Fähigkeit, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern;
Beratung von Musikschulen etc.
(Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen)
FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung
(Förderrichtlinie "Musikschulen" des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst)
Aufgrund der sich im Abschluss befindlichen Novellierung der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung wird die Antragsannahme für Anträge auf Förderung nach der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung kurzfristig ausgesetzt. Mit Inkrafttreten der Neufassung der Förderrichtlinie tritt die bisherige Fassung der Förderrichtlinie außer Kraft. Für Antragsstellung und Förderverfahren ist sodann die Neufassung der Förderrichtlinie maßgeblich. Wir werden Sie über die Veröffentlichung der Neufassung der Förderrichtlinie zu gegebener Zeit informieren sowie über die Wiederaufnahme der Möglichkeit der Antragsstellung.
Ziel
Förderung der Planung und Organisation der Arbeit von Musikschulen, zusätzlicher Musikunterricht im instrumentalen und vocalen Bereich;die Fähigkeit, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern;
Beratung von Musikschulen etc.
Laufzeit
unbefristetGegenstand
Förderung der Arbeit von Musikschulen sowie begabtere Schüler
Voraussetzungen
Anträge stellen können:
- Landkreise,
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- der Verband deutscher Musikschulen Landesverband Sachsen e.V.,
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts als Träger von Musikschulen
Antragsfristen
Anträge auf Förderung können gemäß FörderRL zu folgenden Terminen eingereicht werden:
- Musikschulförderung
bis 28. Februar eines jeden Jahres (Förderjahr) - Maßnahmen der Qualitätssicherung
bis 28. Februar eines jeden Jahres (Förderjahr) - Begabtenförderung
30. Juni für das kommende Schuljahr (gemäß SächsSchulG)
Rechtsgrundlagen
§ 44, Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)(Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen)
FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung
(Förderrichtlinie "Musikschulen" des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst)
Besonderheiten im Verfahrensablauf
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