Infrastruktur
Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2019)
Zu Beginn des Jahres 2025 sind bis auf Weiteres aufgrund der verzögerten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln (vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung) keine Bewilligungen von Zuwendungen möglich. Über die Wiederaufnahme des Bewilligungsgeschehens werden Sie an dieser Stelle informiert.
Ziel
Förderung von Projekten
- zur Unterstützung und Intensivierung der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit, - zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit,
- zur Verbreitung des Europagedankens,
- Unterstützung und Weiterentwicklung neuer bi- bzw. trinationaler Kooperationsformen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion)
- Module der dezentralen Öffentlichkeitsarbeit der EUROPE DIRECT Informationszentren (EDIC)
Laufzeit
unbefristetGegenstand
Projekte können unter anderem sein:
- Erfahrungsaustausche,
- Informationsveranstaltungen,
- Kultur- und Sportveranstaltungen,
- Begegnungen und Exkursionen von Kinder-, Schüler und Jugendgruppen
- Erstellung von Informationsmaterial
- Sprachcamps und Sprachkurse
(Deutsch, Polnisch, Tschechisch, Sorbisch) - Exkursionen
(Berlin, Straßburg, Brüssel, Luxemburg)
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können je nach Förderbereich sein:
- eingetragene gemeinnützige Vereine,
- freie Träger,
- sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen,
- Gemeinden und Landkreise sowie deren rechtsfähige Zusammenschlüsse,
- gemeinnützige Stiftungen,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH’s),
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften,
- Krankenhäuser,
- Handwerkskammern,
- Industrie- und Handelskammern,
- Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Bitte beachten Sie die Fördersätze zu den Projekten.
Antragsfristen
- Förderanträge für Projekte
- sollten bis 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Beispiel:
Projekte, für die spätestens am 1. März Verträge geschlossen werden sollen, müssen bereits bis 1. Januar beantragt werden.
- sollten bis 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- Für die EUROPE DIRECT Informationszentren (EDIC) gelten gesonderte Regelungen
weitere einzureichende Unterlagen
- Projektbeschreibung,
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- bei Vereinen, Stiftungen und gGmbH‘s:
Satzung, aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - bei Vereinen zusätzlich noch den aktuellen Vereinsregisterauszug
Rechtsgrundlagen