Kommunalwesen
[28.03.2025] [20-2217/168/2]
Die Gemeinde Beiersdorf ist aus dem Zweckverband Körse-Therme Kirschau ausgetreten.
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung des Ausscheidens der Gemeinde Beiersdorf
aus dem Zweckverband Körse-Therme Kirschau und
über die Genehmigung der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau
vom 10. Dezember 2024
Gz.: 20-2217/168/2
Vom 13. März 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 7. Februar 2025 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist,
Das Ausscheiden der Gemeinde Beiersdorf aus dem Zweckverband Körse-Therme Kirschau wurde am 28. März 2025 wirksam (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und des Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau vom 10.12.2024, Beschluss Nr. 02/12/24, über das Ausscheiden der Gemeinde Beiersdorf im Sächsischen Amtsblatt Nr. 13/2025, S. 565 und 566).
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau ist am 28. März 2025 in Kraft getreten (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 13/2025, S. 565 und 566).
Der Text der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau wird als Datei zum Download beigefügt.
- das Ausscheiden der Gemeinde Beiersdorf aus dem Zweckverband Körse-Therme Kirschau und
- die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau am 10. Dezember 2024 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau
Das Ausscheiden der Gemeinde Beiersdorf aus dem Zweckverband Körse-Therme Kirschau wurde am 28. März 2025 wirksam (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und des Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau vom 10.12.2024, Beschluss Nr. 02/12/24, über das Ausscheiden der Gemeinde Beiersdorf im Sächsischen Amtsblatt Nr. 13/2025, S. 565 und 566).
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau ist am 28. März 2025 in Kraft getreten (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 13/2025, S. 565 und 566).
Der Text der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau wird als Datei zum Download beigefügt.
Unterlagen
(docx-Datei; 21 KB)