Wasserwirtschaft
[03.07.2025] [47-0522/705/9]
Stadt Leipzig - Offenlegung Elstermühlgraben
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach
§ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Planänderung Planfeststellungsbeschluss Offenlegung Elstermühlgraben – Entfall Angerwehr“
vom 30. Juni 2025
Gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist,
wird bekannt gegeben:
Die Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 6. Juni 2025 einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses „Offenlegung des Elstermühlgrabens“ vom 31. Mai 2007 beantragt. Das ursprünglich geplante Angerwehr soll nicht mehr errichtet werden. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist zu prüfen, ob durch diese Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können.
Das Vorhaben „Planänderung Planfeststellungsbeschluss Offenlegung Elstermühlgraben – Entfall Angerwehr“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 26. Juni 2025 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentlichen Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens
- keine wasserwirtschaftliche Notwendigkeit des Angerwehrs.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntgabe erfolgt neben dieser Veröffentlichung (auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter Bekanntmachung) auch auf dem UVP-Verbundportal der deutschen Bundesländer unter www.uvp-verbund.de.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 47, Braustraße 2, 04107 Leipzig zugänglich.
wird bekannt gegeben:
Die Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 6. Juni 2025 einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses „Offenlegung des Elstermühlgrabens“ vom 31. Mai 2007 beantragt. Das ursprünglich geplante Angerwehr soll nicht mehr errichtet werden. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist zu prüfen, ob durch diese Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können.
Das Vorhaben „Planänderung Planfeststellungsbeschluss Offenlegung Elstermühlgraben – Entfall Angerwehr“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 26. Juni 2025 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentlichen Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens
- keine wasserwirtschaftliche Notwendigkeit des Angerwehrs.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntgabe erfolgt neben dieser Veröffentlichung (auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter Bekanntmachung) auch auf dem UVP-Verbundportal der deutschen Bundesländer unter www.uvp-verbund.de.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 47, Braustraße 2, 04107 Leipzig zugänglich.
Leipzig, den 30. Juni 2025
Landesdirektion Sachsen
Oberhettinger
Referatsleiter Bergbau, Bergbaufolgen, Grundwasser
Oberhettinger
Referatsleiter Bergbau, Bergbaufolgen, Grundwasser