Kommunalwesen
[17.04.2025] [20-2217/1/28]
Die Stadt Pirna und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge führen den Archivverbund im Schloss Sonnenstein weiter.
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der Zweckvereinbarung
zwischen der Stadt Pirna und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
über die Weiterführung eines Archivverbundes im Schloss Sonnenstein
Gz.: 20-2217/1/28
Vom 1. April 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 14. Februar 2025 auf der Grundlage von § 72 Absatz 1 Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die am 8./13. November 2024 zwischen der Stadt Pirna und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geschlossene Zweckvereinbarung über die Weiterführung eines Archivverbundes im Schloss Sonnenstein genehmigt.
Die Zweckvereinbarung tritt am 18. April 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 16/2025, S. 427 - 431) in Kraft.
Der Text der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Pirna und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Weiterführung eines Archivverbundes im Schloss Sonnenstein wird als Datei zum Download beigefügt.
Die Zweckvereinbarung tritt am 18. April 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 16/2025, S. 427 - 431) in Kraft.
Der Text der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Pirna und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Weiterführung eines Archivverbundes im Schloss Sonnenstein wird als Datei zum Download beigefügt.