Naturschutz, Landschaftspflege
[03.09.2026]
[C45-8480/17/1]
Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Aufstellung von Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten
Die Landesdirektion Sachsen macht im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft folgendes bekannt:
Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/968 (ABl. L 174 vom 10.7.2018, S. 5) geändert worden ist, sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten in ihrem Hoheitsgebiet gegen die weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten der Liste von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 (ABl. L vom 18.7.2025) zum Zwecke der Aktualisierung geändert worden ist, über wirksame Managementmaßnahmen verfügen müssen.
Gemäß § 40e des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87) geändert worden ist, sind nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gegen die in der Unionsliste und in deren Aktualisierungen benannten in Deutschland weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten wirksame Managementmaßnahmen festzulegen. Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist zu den jeweils geplanten Managementmaßnahmen gemäß § 40f Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, vorab eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Das Vorblatt zu den Managementmaßnahmenblättern für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, der Entwurf des Managementmaßnahmenblattes für den Baumwürger (Celastrus orbiculatus) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der dritten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/2013 der Kommission vom 12. Juli 2022 (ABl. L vom 13.07.2022), die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter für das Nadelkraut (Crassula helmsii), invasive gebietsfremde Knötericharten (Reynoutria spec. und Koenigia polystachya), den Chinesischen und Nordchinesischen Schlammpeitzger (Misgurnus anguillicaudatus), die Amerikanische Trogmuschel (Mulinia lateralis), den Mink (Neogale vison), den Sikahirsch (Cervus nippon) und den Kanadischen Biber (Castor canadensis) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Arten der vierten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 (ABl. L vom 18.7.2025) sowie der Entwurf des um den Kalikokrebs (Faxonius immunis) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der vierten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 (ABl. L vom 18.7.2025) ergänzten Management- und Maßnahmenblattes für die invasiven gebietsfremden Krebsarten liegen in der Zeit vom
in der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus und können in den nachgenannten Dienststellen während der angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden:
Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vor der Einsichtnahme bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme unter der oben genannten Telefonnummer der jeweiligen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen.
Zusätzlich wird vom 21. September 2026 bis zum Ende der Anhörungsfrist am 23. November 2026 auf der gemeinsamen Plattform der Bundesländer ein öffentlicher Zugang zu einem Anhörungsportal eröffnet, auf dem die ausgelegten Dokumente eingesehen und abgerufen werden können. Bei der Nutzung des Portals besteht die Möglichkeit, während dieses Zeitraums Stellungnahmen ausschließlich elektronisch abzugeben.
Alternativ können Sie vom 21. September 2026 bis zum Ende der Anhörungsfrist am 23. November 2026 Stellungnahmen schriftlich an die Landesdirektion Sachsen, Referat 45 Naturschutz, Landschaftspflege, 09105 Chemnitz richten. Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahmen vorzugsweise das Anhörungsportal.
Nach dem 23. November 2026 eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter LDS-Datenschutz.
Dresden, den 20. August 2026
Gemäß § 40e des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 87) geändert worden ist, sind nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gegen die in der Unionsliste und in deren Aktualisierungen benannten in Deutschland weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten wirksame Managementmaßnahmen festzulegen. Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist zu den jeweils geplanten Managementmaßnahmen gemäß § 40f Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, vorab eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Das Vorblatt zu den Managementmaßnahmenblättern für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, der Entwurf des Managementmaßnahmenblattes für den Baumwürger (Celastrus orbiculatus) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der dritten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/2013 der Kommission vom 12. Juli 2022 (ABl. L vom 13.07.2022), die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter für das Nadelkraut (Crassula helmsii), invasive gebietsfremde Knötericharten (Reynoutria spec. und Koenigia polystachya), den Chinesischen und Nordchinesischen Schlammpeitzger (Misgurnus anguillicaudatus), die Amerikanische Trogmuschel (Mulinia lateralis), den Mink (Neogale vison), den Sikahirsch (Cervus nippon) und den Kanadischen Biber (Castor canadensis) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Arten der vierten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 (ABl. L vom 18.7.2025) sowie der Entwurf des um den Kalikokrebs (Faxonius immunis) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der vierten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 (ABl. L vom 18.7.2025) ergänzten Management- und Maßnahmenblattes für die invasiven gebietsfremden Krebsarten liegen in der Zeit vom
21. September 2026 bis einschließlich 21. Oktober 2026
in der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus und können in den nachgenannten Dienststellen während der angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden:
- Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, Raum 517, Telefonnummer 0371 532 1453,
- Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Raum 4031, Telefonnummer 0351 825 4521,
- Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 432, Telefonnummer 0341 977 4511
Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vor der Einsichtnahme bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme unter der oben genannten Telefonnummer der jeweiligen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen.
Zusätzlich wird vom 21. September 2026 bis zum Ende der Anhörungsfrist am 23. November 2026 auf der gemeinsamen Plattform der Bundesländer ein öffentlicher Zugang zu einem Anhörungsportal eröffnet, auf dem die ausgelegten Dokumente eingesehen und abgerufen werden können. Bei der Nutzung des Portals besteht die Möglichkeit, während dieses Zeitraums Stellungnahmen ausschließlich elektronisch abzugeben.
Alternativ können Sie vom 21. September 2026 bis zum Ende der Anhörungsfrist am 23. November 2026 Stellungnahmen schriftlich an die Landesdirektion Sachsen, Referat 45 Naturschutz, Landschaftspflege, 09105 Chemnitz richten. Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahmen vorzugsweise das Anhörungsportal.
Nach dem 23. November 2026 eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter LDS-Datenschutz.
Dresden, den 20. August 2026
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter
Unterlagen
Auslegungsunterlagen
(pdf-Datei; 0,1 MB)
(pdf-Datei; 0,17 MB)
(pdf-Datei; 0,18 MB)
(pdf-Datei; 0,34 MB)
(pdf-Datei; 0,2 MB)
(pdf-Datei; 0,14 MB)
(pdf-Datei; 0,19 MB)
(pdf-Datei; 0,21 MB)
(pdf-Datei; 0,16 MB)
(pdf-Datei; 0,24 MB)