Staatsstraßen
[17.08.2026]
[32-0522/1084]
Planfeststellung für das Vorhaben
„S 47, Erneuerung in Seelingstädt“
- Planfeststellungsbeschluss -
Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 14. Juli 2026 ist der Plan für das Vorhaben „S 47, Erneuerung in Seelingstädt“ gemäß § 39 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 17. August 2026 bis einschließlich 31. August 2026
in der Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13, 04687 Trebsen zu den Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
Unterlagen
Planfestgestellte Unterlagen
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(zip-Datei; 11,78 MB)
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