Kommunalwesen
[25.09.2025] [20-2217/16/2]
Ab jetzt werden alle Ortsteile der Gemeinde Lampertswalde durch die Wasserversorgung Riesa/Großenhain mit Wasser versorgt.
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
des Regionalen Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain vom 5. Dezember 2024
Gz.: 20-2217/16/2
Vom 3. September 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 3. Februar 2025 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Regionalen Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain am 5. Dezember 2024 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Regionalen Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain genehmigt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Regionalen Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain tritt am 26. September 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 39/2025 vom 25. September 2025, S. 945 und 946) in Kraft.
Der Text der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Regionalen Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhainwird als Datei zum Download beigefügt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Regionalen Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain tritt am 26. September 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 39/2025 vom 25. September 2025, S. 945 und 946) in Kraft.
Der Text der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Regionalen Zweckverbandes kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhainwird als Datei zum Download beigefügt.