Kommunalwesen
[19.09.2025]
Die Gemeinde Stauchitz ist aus der Zweckvereinbarung über die Musikschule des Landkreises Meißen ausgetreten.
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung
zwischen dem Landkreis Meißen und der Gemeinde Stauchitz
über die Musikschule Meißen
vom 18./21. September 2009
Gz.: 20-2217/1/26
Vom 2. September 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 12. Juni 2025 auf der Grundlage des § 72 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, das Ausscheiden der Gemeinde Stauchitz aus der Zweckvereinbarung und damit die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Meißen und der Gemeinde Stauchitz über die Musikschule Meißen vom 18./21. September 2009 genehmigt.
Das Ausscheiden der Gemeinde Stauchitz aus der Zweckvereinbarung sowie die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Musikschule Meißen 18./21. September 2009 wurden am 18. September 2025 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 38/2025, S. 933, öffentlich bekanntgemacht und sind am 19. September 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.
Dresden, 2. September 2025
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter
Das Ausscheiden der Gemeinde Stauchitz aus der Zweckvereinbarung sowie die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Musikschule Meißen 18./21. September 2009 wurden am 18. September 2025 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 38/2025, S. 933, öffentlich bekanntgemacht und sind am 19. September 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.
Dresden, 2. September 2025
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter