Immissionsschutz
[30.05.2025] [44-8431/2402]
Landkreis Meißen - ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH beantragt die wesentliche Änderung zur Errichtung eines zweiten Warmwalzwerkes
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Landesdirektion Sachsen hat der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH in 01591 Riesa, Gröbaer Straße 3, mit Datum vom 13. Mai 2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Stahl- und Walzwerkes einschließlich Nebenanlagen durch die Errichtung eines neuen, zweiten Warmwalzwerkes ohne Steigerung der bereits genehmigten Jahreskapazität inklusive Nebenanlagen (insbesondere des Pumpwerks III), die Optimierung der Verkehrslogistik auf dem Betriebsgelände der ESF und den Einsatz neuer Stoffe im bestehenden Pumpwerk II am Standort 01591 Riesa, Gröbaer Straße 3 erteilt.
Der Entscheidung liegt das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Eisen- und Stahlerzeugung, Stand 2021, und Eisenmetallverarbeitungsindustrie, Stand 2022, zugrunde. Die Dokumente sind abrufbar unter:
Der Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Dresden, den 13. Mai 2025
Der Entscheidung liegt das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Eisen- und Stahlerzeugung, Stand 2021, und Eisenmetallverarbeitungsindustrie, Stand 2022, zugrunde. Die Dokumente sind abrufbar unter:
Der Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Dresden, den 13. Mai 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter
Unterlagen
(pdf-Datei; 1,59 MB)