Kommunalwesen
[17.04.2025] [20-2217/14/2]
3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des AZV „Wilde Sau“
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der dritten Änderungssatzung zur Verbandssatzung
des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau“ vom 29. September 2015
Gz.: 20-2217/14/2
Vom 27. März 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 14. Februar 2025 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau“ am 25. November 2024 beschlossene dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau“ vom 29. September 2015 genehmigt.
Die dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau“ ist am 11. April 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.
Der Text der dritten Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau“ wird als Datei zum Download beigefügt.
Die dritte Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau“ ist am 11. April 2025 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.
Der Text der dritten Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau“ wird als Datei zum Download beigefügt.
Unterlagen
(docx-Datei; 24 KB)