Gewerbe- und Handwerksrecht
[27.03.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
14 6 26-04 Rietschen
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. April 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Jörg Rother zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 26-04 Rietschen bestellt.
Der Bezirk 14 6 26-04 Rietschen umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Städte 02943, 02945, 02954 Boxberg mit den Ortsteilen Kringelsdorf und Werda, 02953 Bad Muskau, 02906 Niesky, 02956 Rietschen mit den Ortsteilen Hammerstadt, Neuliebel, Prauske, 02957 Krauschwitz mit dem Ortsteil Sagar, 02957 Weißkeißel mit dem Ortsteil Haide. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. März 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jörg Rother befindet sich:
Weidengrund 17 in 02957 Krauschwitz.
Sie erreichen Herrn Rother unter:
Leipzig, 27. März 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Kathleen Ihme
Referentin
Mit Wirkung vom 1. April 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Jörg Rother zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 26-04 Rietschen bestellt.
Der Bezirk 14 6 26-04 Rietschen umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Städte 02943, 02945, 02954 Boxberg mit den Ortsteilen Kringelsdorf und Werda, 02953 Bad Muskau, 02906 Niesky, 02956 Rietschen mit den Ortsteilen Hammerstadt, Neuliebel, Prauske, 02957 Krauschwitz mit dem Ortsteil Sagar, 02957 Weißkeißel mit dem Ortsteil Haide. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. März 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jörg Rother befindet sich:
Weidengrund 17 in 02957 Krauschwitz.
Sie erreichen Herrn Rother unter:
Telefon: | 035771-645 42 |
Mobil: | 0173-35 78 707 |
E-Mail: | rother-72@web.de |
Leipzig, 27. März 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Kathleen Ihme
Referentin