Hochwasserschutz
[26.03.2025] [Gz.: C46_L-0522/405/30]
Landkreis Nordsachsen: Auslegung der Planunterlagen
im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
Vereinigte Mulde, rechts, Neubau östlicher Ringschlussdeich Gruna
Bekanntmachung
über die Auslegung der Planunterlagen
im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
Vereinigte Mulde, rechts, Neubau östlicher Ringschlussdeich Gruna
vom 11. März 2025
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Lan-über die Auslegung der Planunterlagen
im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
Vereinigte Mulde, rechts, Neubau östlicher Ringschlussdeich Gruna
vom 11. März 2025
destalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Els-
ter unter dem Geschäftszeichen C46_L-0522/405 ein Planfeststellungsverfahren nach
§ 68 Abs. 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit §§ 78 Abs. 1,
83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfah-
rensgesetzes (VwVfG) durch. Darüber hinaus wird für das Vorhaben eine Umweltverträglich-
keitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt,
weil festgestellt wurde, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-
verträglichkeitsprüfung besteht.
l.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau eines Deiches. Dieser verläuft
östlich der Ortslage Gruna und bindet sowohl nördlich als auch südlich der Ortschaft an den
bereits bestehenden Hochwasserschutzdeich Laußig-Mörtitz an. Damit soll Gruna nunmehr
auch landseitig vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrschein-
lichkeit von 100 Jahren bei Flutung des Hinterlandes im Falle eines Deichversagens zwi-
schen Gruna und Mörtitz geschützt werden.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Drei-Zonen-Deiches mit einer Länge von 1.282 m nebst landseitiger Deichberme mit Deichverteidigungsweg. Der Deich wird von Ver- und Entsorgungsleitungen für Telekommunikation, Gas, Strom, Trink- und Abwasser gekreuzt. Diese werden umverlegt und angepasst. Für die Querung der Kreisstraße 7412, der Ortsverbindungsstraße Gruna/Mörtitz und eines ländlichen Weges werden jeweils Deichüberfahrten errichtet, ebenso für den Deichverteidigungsweg des bereits vorhandenen Mulde-Hauptdeiches. Bei Deich-km 0+893 wird wegen der dort vorhandenen Altlaufstruktur der Mulde ein Siel errichtet, um im Hochwasserfall anfallendes Wasser abzuleiten.
Der Deichneubau verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Planung sieht ein entsprechendes Maßnahmenkonzept vor, um die Folgen dieser Eingriffe zu kompensieren.
Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Nordsachsen und betrifft die Gemeinde Laußig. Für das Bauvorhaben werden ausschließlich Flurstücke in der Gemarkung Gruna beansprucht.
II.
Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom
Freitag, den 4. April 2025 bis einschließlich
Montag, den 5. Mai 2025,
Montag, den 5. Mai 2025,
auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz,
auf der Internetseite der Gemeinde Laußig https://www.laussig.de und
im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de zur Verfügung.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in gedruckter Form in der
Gemeindeverwaltung Laußig, Leipziger Straße 23, 04838 Laußig, Zimmer Nummer 10
während der Dienststunden: Montag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -17:00 Uhr
Mittwoch: -
Donnerstag: 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: -
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme auch nach Vereinbarung möglich, hierzu wird um Terminvereinbarung mit dem Sekretariat des Bürgermeisters (Tel. : 034243 / 33 911) gebeten.
Die Planunterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten die technische Planung (Zeichnungen und Erläuterungen), einen UVP-Bericht sowie weitere das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen. Zu letzteren gehören
1. Verträglichkeitsuntersuchungen zu den Belangen von Natura 2000,
2. ein spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
3. ein landschaftspflegerischer Begleitplan.
2. ein spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
3. ein landschaftspflegerischer Begleitplan.
III.
- Die betroffene Öffentlichkeit kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Donnerstag, den 5. Juni 2025
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz oder der Dienststelle der Landesdirektion Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder
bei der Gemeinde Laußig, Leipziger Straße 23, 04838 Laußig
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form Einwendungen erheben oder sich zu dem Vorhaben äußern. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Ubermittlung elektronischer Dokumente an die Landesdirektion sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Betroffene Öffentlichkeit ist jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und jede Vereinigung, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.
- Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
- Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Vor- und Zunamen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
- Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen bzw. Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Abs. 6 WHG geltend gemacht werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz".
IV.
Die für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens einschließlich des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens sowie für die Zulassungsentscheidung zuständige Behörde ist die Landesdirektion Sachsen. Bei dieser sind weitere relevante Informationen erhältlich. Bei der Landesdirektion Sachsen können auch innerhalb der oben unter Punkt III.1 genannten Frist Fragen eingereicht werden.V.
- Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. - Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendüngen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
- Die Entscheidung über die Zulassung oder die Ablehnung des Vorhabens ergeht nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens mit einem Planfeststellungsbeschluss. Im Planfeststellungsbeschluss wird über die Einwendungen entschieden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
VI.
Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen auch unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz sowie unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Laußig, den 11. März 2025
Lothar Schneider
Bürgermeister
Bürgermeister