Raumordnung
[02.04.2025] [34-2417/812/5]
Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen
zur Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren für das Vorhaben
„110-kV-Hochspannungsleitung Herlasgrün – Silberstraße (1. Bauabschnitt)"
Die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) beantragt die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren für das Vorhaben „110-kV-Hochspannungsleitung Herlasgrün – Silberstraße (1. Bauabschnitt)“ nach § 15 Abs. 4 Satz 1 ROG i.V.m. § 1 Nr. 14 RoV im Raum südlich von Zwickau und im nördlichen Vogtland. Ziel des Vorhabens ist es, ein Stromnetz zu erstellen, bei dem die Netzgruppe Herlasgrün besser an das übrige Netz angebunden und die nach Planungsrichtlinie geforderte Beherrschung des Ausfalls der 220-kV-Einspeisung in Herlasgrün erreicht wird.
Hintergrund ist, dass die Stromversorgung des gesamten vogtländischen Stromnetzes im Normalschaltzustand nur an einer 220-kV-Doppelleitung hängt. Über die sehr alte und dünn beseilte Hochspannungsleitung Silberstraße – Herlasgrün kann das Vogtland nicht vollständig versorgt werden. Neu hinzu gekommen ist die Problematik mangelnder Standsicherheit in Gebieten mit erhöhten Eislastanforderungen.
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) wurde als Verteilnetzbetreiber der enviaM eingesetzt. Zu diesem Zweck hat die enviaM das in ihrem Eigentum befindliche Stromverteilnetz in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an die MITNETZ STROM verpachtet und diese mit dem Betrieb, der Vermarktung und der Durchführung der notwendigen Investitionen für den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes beauftragt. Die MITNETZ STROM ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der enviaM und hat ihren Sitz in Halle an der Saale.
Die MITNETZ STROM plant namens und im Auftrag der enviaM also eine neue Transferleitung von Herlasgrün nach Silberstraße, die sogenannte Süd-Trasse. Die Süd-Trasse ist von überragendem öffentlichem Interesse und Teil des in Umsetzung befindlichen Netzverbundes Zwickau – Vogtland. Die Aufgabenstellung zur Herstellung der Süd-Trasse gliedert sich in zwei Abschnitte. Der hier in Rede stehende Bauabschnitt 1 wird die bestehende Hochspannungsleitung von Herlasgrün nach Schönheide am Punkt Steinberg mit der ebenfalls bestehenden Hochspannungsleitung von Silberstraße nach Herlasgrün in Kirchberg, OT Wolfersgrün durch einen neuen Hochspannungsleitungsabschnitt miteinander verbinden. Der Plan sieht vor, dass die über 100-jährige Hochspannungsleitung Silberstraße – Herlasgrün BL 0810 nach Realisierung und Inbetriebnahme der Nord-Trasse von dem Einbindepunkt der Hochspannungsneubauleitung Herlasgrün-Silberstraße, 1. Bauabschnitt, von Mast 34 oder Mast 38 (je nach Vorzugsvariante) bis zum Umspannwerk Herlasgrün, ersatzlos zurückgebaut wird.
Als Bauabschnitt 2 ist der Ersatzneubau auf der bestehenden Hochspannungsleitung Silberstraße – Herlasgrün BL 0810 in Kirchberg, OT Wolfersgrün von Mast 38 bis zum UW Silberstraße geplant und wird noch vor dem Bau des Bauabschnittes 1 realisiert werden, da für diesen Bauabschnitt wegen der bereits vorhandenen und nun zu ersetzenden Trasse keine Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren erforderlich ist.
Die für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren für den Bauabschnitt 1 erforderlichen Unterlagen wurden durch Plan T – Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Radebeul erstellt.
In einer Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren prüft die Raumordnungsbehörde bei der Landesdirektion Sachsen als zuständige Landesbehörde die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Maßnahmen im Sinne von § 1 RoV. Gemäß § 1 Nr. 14 der RoV zählen Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr zu den raumbedeutsamen Vorhaben, die somit einer Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren bedürfen. Gegenstand des Verfahrens sind nach § 15 Abs. 1 ROG die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen, die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- und Trassenalternativen und die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG.
Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form der sogenannten Raumordnerischen Beurteilung. Hierin erfolgt die landesplanerische Feststellung eines raumordnerisch abgestimmten Trassenkorridors (Vorzugskorridor), der durch die ebenfalls bei der Landesdirektion Sachsen ansässige Planfeststellungsbehörde im nachgelagerten Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) zu berücksichtigen ist.
Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 ROG sind die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren zu beteiligen. Nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ROG sind die Verfahrensunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen. Dies geschieht über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ unter der Rubrik Infrastruktur – Raumordnung im Zeitraum vom 3. April bis 23. Mai 2025.
Darüber hinaus kann die Beteiligung auch durch andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, wie etwa Versendung oder öffentliche Zugänglichmachung geschehen, wovon wir mit Blick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung in der Stadt Kirchberg sowie in den Gemeinden Crinitzberg, Hirschfeld, Hartmannsdorf bei Kirchberg und Steinberg Gebrauch machen.
Die Verfahrensunterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren bestehen aus zwei Aktenordnern mit nachfolgendem Inhalt:
Die Verfahrensunterlagen liegen bei der Stadt Kirchberg sowie bei den Gemeinden Crinitzberg, Hirschfeld, Hartmannsdorf bei Kirchberg und Steinberg während der untenstehenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum
vom 3. April bis 9. Mai 2025
Einwendungen, Hinweise und Anregungen zu dem Vorhaben können von jedem bis zwei Wochen (23. Mai 2025) nach Ende der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist unter raumordnerischen Gesichtspunkten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Referat 34 (Betreff: „RVP Herlasgrün – Silberstraße“), Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz und in der Stadtverwaltung Kirchberg sowie in den Gemeindeverwaltungen Crinitzberg, Hirschfeld, Hartmannsdorf bei Kirchberg und Steinberg unter den o.g. Anschriften vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Einwendungen, Hinweisen und Anregungen entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Hinweise zur Abgrenzung des Raumordnungsverfahrens zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren:
Wir weisen darauf hin, dass privatrechtliche, insbesondere eigentumsrechtliche Belange (Grunddienstbarkeiten sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen) nicht Gegenstand der Abstimmung in der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren sind. Die Auseinandersetzung mit diesen Belangen bleibt dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen vorbehalten.
Die Stellungnahmen sollten sich demzufolge im Rahmen der von den Beteiligten zu vertretenden öffentlichen Belange bewegen und sich auf das konkrete Vorhaben beziehen. Bei raumbezogenen Hinweisen bitten wir um Übersendung kartografischer Darstellungen in zweifacher Ausfertigung.
Es ist zu beachten, dass in der hier durchzuführenden Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren nach § 15 ROG die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Die Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren schließt nicht mit der Genehmigung des Vorhabens ab und hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren dient der Vorbereitung des sich anschließenden Planfeststellungsverfahrens nach §§ 72 bis 78 VwVfG zur Genehmigung des geplanten Vorhabens.
Sofern in der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren Belange vorgebracht werden, haben diese keinen rechtlichen Bezug auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nach den §§ 72 bis 78 VwVfG. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits in der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren erhobene Einwendungen gegen das Vorhaben im Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren müssen diese erneut erhoben werden, um berücksichtigt werden zu können. Die Anhörung zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgt nach den Regelungen des VwVfG.
Datenschutzhinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Chemnitz, den 3. April 2025
Zimmer
Referatsleiter Raumordnung, Stadtentwicklung
Hintergrund ist, dass die Stromversorgung des gesamten vogtländischen Stromnetzes im Normalschaltzustand nur an einer 220-kV-Doppelleitung hängt. Über die sehr alte und dünn beseilte Hochspannungsleitung Silberstraße – Herlasgrün kann das Vogtland nicht vollständig versorgt werden. Neu hinzu gekommen ist die Problematik mangelnder Standsicherheit in Gebieten mit erhöhten Eislastanforderungen.
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) wurde als Verteilnetzbetreiber der enviaM eingesetzt. Zu diesem Zweck hat die enviaM das in ihrem Eigentum befindliche Stromverteilnetz in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an die MITNETZ STROM verpachtet und diese mit dem Betrieb, der Vermarktung und der Durchführung der notwendigen Investitionen für den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes beauftragt. Die MITNETZ STROM ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der enviaM und hat ihren Sitz in Halle an der Saale.
Die MITNETZ STROM plant namens und im Auftrag der enviaM also eine neue Transferleitung von Herlasgrün nach Silberstraße, die sogenannte Süd-Trasse. Die Süd-Trasse ist von überragendem öffentlichem Interesse und Teil des in Umsetzung befindlichen Netzverbundes Zwickau – Vogtland. Die Aufgabenstellung zur Herstellung der Süd-Trasse gliedert sich in zwei Abschnitte. Der hier in Rede stehende Bauabschnitt 1 wird die bestehende Hochspannungsleitung von Herlasgrün nach Schönheide am Punkt Steinberg mit der ebenfalls bestehenden Hochspannungsleitung von Silberstraße nach Herlasgrün in Kirchberg, OT Wolfersgrün durch einen neuen Hochspannungsleitungsabschnitt miteinander verbinden. Der Plan sieht vor, dass die über 100-jährige Hochspannungsleitung Silberstraße – Herlasgrün BL 0810 nach Realisierung und Inbetriebnahme der Nord-Trasse von dem Einbindepunkt der Hochspannungsneubauleitung Herlasgrün-Silberstraße, 1. Bauabschnitt, von Mast 34 oder Mast 38 (je nach Vorzugsvariante) bis zum Umspannwerk Herlasgrün, ersatzlos zurückgebaut wird.
Als Bauabschnitt 2 ist der Ersatzneubau auf der bestehenden Hochspannungsleitung Silberstraße – Herlasgrün BL 0810 in Kirchberg, OT Wolfersgrün von Mast 38 bis zum UW Silberstraße geplant und wird noch vor dem Bau des Bauabschnittes 1 realisiert werden, da für diesen Bauabschnitt wegen der bereits vorhandenen und nun zu ersetzenden Trasse keine Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren erforderlich ist.
Die für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren für den Bauabschnitt 1 erforderlichen Unterlagen wurden durch Plan T – Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Radebeul erstellt.
In einer Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren prüft die Raumordnungsbehörde bei der Landesdirektion Sachsen als zuständige Landesbehörde die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Maßnahmen im Sinne von § 1 RoV. Gemäß § 1 Nr. 14 der RoV zählen Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr zu den raumbedeutsamen Vorhaben, die somit einer Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren bedürfen. Gegenstand des Verfahrens sind nach § 15 Abs. 1 ROG die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen, die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- und Trassenalternativen und die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG.
Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren ist eine gutachterliche Stellungnahme in Form der sogenannten Raumordnerischen Beurteilung. Hierin erfolgt die landesplanerische Feststellung eines raumordnerisch abgestimmten Trassenkorridors (Vorzugskorridor), der durch die ebenfalls bei der Landesdirektion Sachsen ansässige Planfeststellungsbehörde im nachgelagerten Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) zu berücksichtigen ist.
Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 ROG sind die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren zu beteiligen. Nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ROG sind die Verfahrensunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen. Dies geschieht über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen unter der Adresse http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ unter der Rubrik Infrastruktur – Raumordnung im Zeitraum vom 3. April bis 23. Mai 2025.
Darüber hinaus kann die Beteiligung auch durch andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, wie etwa Versendung oder öffentliche Zugänglichmachung geschehen, wovon wir mit Blick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung in der Stadt Kirchberg sowie in den Gemeinden Crinitzberg, Hirschfeld, Hartmannsdorf bei Kirchberg und Steinberg Gebrauch machen.
Die Verfahrensunterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren bestehen aus zwei Aktenordnern mit nachfolgendem Inhalt:
Bezeichnung der Unterlage | Datum |
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28.02.2025 |
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28.02.2025 |
Karte 1 Übersicht (Maßstab 1 : 10.000) – Ordner 1
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28.02.2025 |
Karte 2 Ziele und Grundsätze der Landesplanung und
Raumordnung (Maßstab: 1 : 10.000) – Ordner 1
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28.02.2025 |
Karte 3 Raumwiderstand (Maßstab: 1 : 10.000) –
Ordner 1
|
28.02.2025 |
Karte 4 Siedlung und Erholung (Maßstab: 1 : 10.000) –
Ordner 1
|
28.02.2025 |
Karte 5a Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt –
Biotoptypen (Maßstab: 1 : 10.000) – Ordner 1
|
28.02.2025 |
Karte 5b Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt – ge-
setzlich geschützte Biotope und Lebensraumty-
pen (Maßstab: 1 : 10.000) – Ordner 1
|
28.02.2025 |
Karte 5c Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt – Le-
bensräume avifaunistischer Bedeutung (Maß-
stab: 1 : 10.000) – Ordner 1
|
28.02.2025 |
Karte 5d Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt –
Biotoptypen- und Lebensraumbewertung (Maß-
stab: 1 : 10.000) – Ordner 1
|
28.02.2025 |
Karte 6 Fläche, Boden und Wasser (Maßstab: 1 : 10.000)
– Ordner 1 |
28.02.2025 |
Karte 7a Landschaft sowie Luft und Klima (Maßstab: 1 :
10.000) – Ordner 1 |
28.02.2025 |
Karte 7b Relief/Schummerung (Maßstab: 1 : 10.000) –
Ordner 1 |
28.02.2025 |
Karte 8 Hinweise für die Feintrassierung innerhalb Korri-
dor Variante 1, Variante 2 und Variante 3 (Maß- stab: 1 : 10.000) – Ordner 1 |
28.02.2025 |
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28.02.2025 |
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28.02.2025 |
Anlage 1.2 FFH-Verträglichkeitsprüfung zum FFH-Gebiet
„Crinitzer Wasser und Teiche im Kirchberger
Granitgebiet“ (Karte) – Ordner 2
|
28.02.2025 |
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28.02.2025 |
Anlage 2.2 FFH-Vorprüfung zum FFH-Gebiet „Moorgebiet
Moosheide Obercrinitz“ (Karte) – Ordner 2
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28.02.2025 |
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28.02.2025 |
Anlage 3.2 Artenschutzrechtliche Risikoabschätzung (Karte)
– Ordner 2 |
28.02.2025 |
vom 3. April bis 9. Mai 2025
- bei der Stadt Kirchberg (Postleitzahl 08107), Neumarkt 2, Bauamt, 2. Obergeschoss, zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Montag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch von 9 bis 12 Uhr
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und
Freitag von 9 bis 12 Uhr,
- bei der Gemeinde Crinitzberg (Postleitzahl 08147), Auerbacher Straße 51, zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag von 8 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr
Freitag geschlossen,
ansonsten und ggf. bei Schließung aus besonderem Grund bei der Stadt Kirchberg,
- bei der Gemeinde Hirschfeld (Postleitzahl 08144), Hauptstraße 41, zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag von 13 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und
Freitag von 8 bis 12 Uhr,
ansonsten und ggf. bei Schließung aus besonderem Grund bei der Stadt Kirchberg,
- bei der Gemeinde Hartmannsdorf bei Kirchberg (Postleitzahl 08107), Badstraße 1, zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Montag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mttwoch von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr und
Freitag von 8 bis 12 Uhr,
ansonsten und ggf. bei Schließung aus besonderem Grund bei der Stadt Kirchberg,
- bei der Gemeinde Steinberg (Postleitzahl 08237), Am Bahnhof 3, Zimmer 35 – Bauamt im 2. OG (Fahrstuhl vorhanden) zu folgenden Öffnungszeiten
Montag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr und
Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Einwendungen, Hinweise und Anregungen zu dem Vorhaben können von jedem bis zwei Wochen (23. Mai 2025) nach Ende der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist unter raumordnerischen Gesichtspunkten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Referat 34 (Betreff: „RVP Herlasgrün – Silberstraße“), Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz und in der Stadtverwaltung Kirchberg sowie in den Gemeindeverwaltungen Crinitzberg, Hirschfeld, Hartmannsdorf bei Kirchberg und Steinberg unter den o.g. Anschriften vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Einwendungen, Hinweisen und Anregungen entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Hinweise zur Abgrenzung des Raumordnungsverfahrens zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren:
Wir weisen darauf hin, dass privatrechtliche, insbesondere eigentumsrechtliche Belange (Grunddienstbarkeiten sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen) nicht Gegenstand der Abstimmung in der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren sind. Die Auseinandersetzung mit diesen Belangen bleibt dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen vorbehalten.
Die Stellungnahmen sollten sich demzufolge im Rahmen der von den Beteiligten zu vertretenden öffentlichen Belange bewegen und sich auf das konkrete Vorhaben beziehen. Bei raumbezogenen Hinweisen bitten wir um Übersendung kartografischer Darstellungen in zweifacher Ausfertigung.
Es ist zu beachten, dass in der hier durchzuführenden Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren nach § 15 ROG die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Die Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren schließt nicht mit der Genehmigung des Vorhabens ab und hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren dient der Vorbereitung des sich anschließenden Planfeststellungsverfahrens nach §§ 72 bis 78 VwVfG zur Genehmigung des geplanten Vorhabens.
Sofern in der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren Belange vorgebracht werden, haben diese keinen rechtlichen Bezug auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nach den §§ 72 bis 78 VwVfG. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits in der Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren erhobene Einwendungen gegen das Vorhaben im Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren müssen diese erneut erhoben werden, um berücksichtigt werden zu können. Die Anhörung zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgt nach den Regelungen des VwVfG.
Datenschutzhinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Raumverträglichkeitsprüfung in einem besonderen Verfahren Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Chemnitz, den 3. April 2025
Zimmer
Referatsleiter Raumordnung, Stadtentwicklung