Eisenbahnen
[14.03.2025] [32-4079/13]
Freistaat Sachsen
- Landesdirektion Sachsen -
Freistellung von Bahnbetriebszwecken betreffend Flurstücke in Mulda/Sa. der ehemaligen Schmalspurbahn Strecke 6980 Mulda/Sa. - Sayda
- Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Absatz 2 AEG vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023, Nr. 409) geändert worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ist ein Antrag der Gemeinde Mulda/Sa. auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen. Betroffen sind zwei Teilstücke nichtbundeseigener Eisenbahn auf den nachfolgenden Flurstücken:
Die Flurstücke gehören zu zwei zusammenhängenden Teilabschnitten der ehemaligen erzgebirgischen Schmalspurbahn Mulda-Sayda, Spurweite 750 mm. Die Schmalspurbahn verlief von Mulda an der Bahnstrecke Nossen–Moldau, querte das Chemnitzbachtal und führte im weiteren Verlauf entlang der Chemnitz bis nach Sayda. Die 1897 eröffnete Strecke diente nur lokalen Verkehrsbedürfnissen, 1966 wurde der Verkehr eingestellt und die Bahnanlagen abgebaut. Für die Trasse der Schmalspurbahn ist auch künftig kein Verkehrsbedürfnis mehr zu erwarten. Auf den Fluren der Gemeinde Mulda/Sa. beträgt die Streckenlänge ca. 3 km.
Die Gemeinde Mulda/Sa. möchte die Freistellung von Bahnbetriebszwecken, um das Teilstück entlang der Chemnitzbachtales als Verkehrsweg nutzen zu können. Das Teilstück östlich des Bahnhofes Mulda/Sa. soll für den Bau eines Lebensmittelmarktes genutzt werden.
Die Flurstücke, für die eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken beantragt wurde, befinden sind überwiegend im Eigentum der Gemeinde Mulda/Sa. Drei der Flurstücke befinden sich in nichtkommunalem Eigentum.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 | Nr.44 geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen nichtkommunalen Flurstückseigentümer sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, werden hiermit zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen werden auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur – Eisenbahnen – veröffentlicht.
Die Antragsunterlagen können zusätzlich in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz während der Dienststunden eingesehen werden. Dazu ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren unter der Telefonnummer: 0371 532 1145.
Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist der Landesdirektion Sachsen unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Dresden, den 3. März 2025
Christiane Hirndorf
Abteilungsleiterin Infrastruktur
Bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, ist ein Antrag der Gemeinde Mulda/Sa. auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen. Betroffen sind zwei Teilstücke nichtbundeseigener Eisenbahn auf den nachfolgenden Flurstücken:
Gemeinde/Stadt | Gemarkung | Flurstück | Fläche (m²) |
Mulda/Sa. | Mulda | 125/13 | 2.398 |
Mulda/Sa. | Mulda | 125/14 | 5.338 |
Mulda/Sa. | Mulda | 125/15 | 1.772 |
Mulda/Sa. | Mulda | 324/3 | 7.678 |
Mulda/Sa. | Mulda | 326/18 | 6.215 |
Mulda/Sa. | Mulda | 328/5 | 1.105 |
Mulda/Sa. | Mulda | 328/7 | 812 |
Mulda/Sa. | Mulda | 616/4 | 3.481 |
Mulda/Sa. | Mulda | 616/5 | 18.460 |
Mulda/Sa. | Mulda | 616/6 | 1.231 |
Mulda/Sa. | Mulda | 616/7 | 66 |
Mulda/Sa. | Mulda | 616/8 | 14 |
Mulda/Sa. | Mulda | 616/9 | 595 |
Mulda/Sa. | Mulda | 1282 | 16.660 |
Die Flurstücke gehören zu zwei zusammenhängenden Teilabschnitten der ehemaligen erzgebirgischen Schmalspurbahn Mulda-Sayda, Spurweite 750 mm. Die Schmalspurbahn verlief von Mulda an der Bahnstrecke Nossen–Moldau, querte das Chemnitzbachtal und führte im weiteren Verlauf entlang der Chemnitz bis nach Sayda. Die 1897 eröffnete Strecke diente nur lokalen Verkehrsbedürfnissen, 1966 wurde der Verkehr eingestellt und die Bahnanlagen abgebaut. Für die Trasse der Schmalspurbahn ist auch künftig kein Verkehrsbedürfnis mehr zu erwarten. Auf den Fluren der Gemeinde Mulda/Sa. beträgt die Streckenlänge ca. 3 km.
Die Gemeinde Mulda/Sa. möchte die Freistellung von Bahnbetriebszwecken, um das Teilstück entlang der Chemnitzbachtales als Verkehrsweg nutzen zu können. Das Teilstück östlich des Bahnhofes Mulda/Sa. soll für den Bau eines Lebensmittelmarktes genutzt werden.
Die Flurstücke, für die eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken beantragt wurde, befinden sind überwiegend im Eigentum der Gemeinde Mulda/Sa. Drei der Flurstücke befinden sich in nichtkommunalem Eigentum.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 | Nr.44 geändert worden ist, bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen nichtkommunalen Flurstückseigentümer sowie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, werden hiermit zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert.
Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen werden auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur – Eisenbahnen – veröffentlicht.
Die Antragsunterlagen können zusätzlich in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz während der Dienststunden eingesehen werden. Dazu ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren unter der Telefonnummer: 0371 532 1145.
Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flurstücke sprechen, vorzutragen. Die Stellungnahme ist der Landesdirektion Sachsen unter der oben genannten Adresse innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung zu übermitteln.
Dresden, den 3. März 2025
Christiane Hirndorf
Abteilungsleiterin Infrastruktur