Wasserwirtschaft
[28.03.2025] [47-4062/20/7]
Landkreis Görlitz - Schiffbarkeit von Gewässerstrecken des Bärwalder Sees (2025)
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom
18. September 2024 zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Bärwalder Sees für die Schifffahrt gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) - Gz.: 47-4062/20/7
Bekanntmachung vom 28. März 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat am 18. September 2024 von Amts wegen eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 SächsWG festgestellt wird, dass Gewässerstrecken des Bärwalder Sees für die Nutzung (Schifffahrt) fertiggestellt sind und in dem in der Allgemeinverfügung festgelegten Umfang und Geltungsbereich von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahren werden können.
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes unter dem Titel „Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.“ auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. www.boxberg-ol.de unter der Rubrik „Aktuelles/Amtsblatt“.
Die Allgemeinverfügung wird am 1. April 2025 wirksam.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung sowie die Übersichtskarte zur Allgemeinverfügung können nachfolgend unter „Unterlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 28. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils der Allgemeinverfügung (Plan- und Textteil ohne Begründung) erfolgt in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes unter dem Titel „Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.“ auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. www.boxberg-ol.de unter der Rubrik „Aktuelles/Amtsblatt“.
Die Allgemeinverfügung wird am 1. April 2025 wirksam.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung einschließlich deren Begründung sowie die Übersichtskarte zur Allgemeinverfügung können nachfolgend unter „Unterlagen“ eingesehen werden.
Dresden, den 28. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz