Kommunalwesen
[06.02.2025] [20-2217/89/45]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Teilgenehmigung der 5. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen KISA
Gz.: 20-2217/89/45
Vom 23. Januar 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 22. Januar 2025 auf der Grundlage von § 61 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung am 25. September 2024 beschlossene 5. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Informations-verarbeitung Sachsen KISA hinsichtlich ihrer Artikel 1 bis 6 genehmigt sowie hinsichtlich ihres Artikels 7 im Hinblick auf das Einfügen des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis, der Städte Brand-Erbisdorf, Frohburg, Gotha, Jena, Kurort Oberwiesenthal, Markkleeberg und Schmölln, der Gemeinden Bad Brambach, Großhartmannsdorf, Haselbachtal und Lohmen, des Verwaltungsverbands Am Klosterwasser, des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge und der Klassik Stiftung Weimar sowie das Streichen der Gemeinde Neustadt/Vogtl. in der Anlage zur Satzung für den Zweckverband genehmigt. Hinsichtlich des Einfügens des Landkreises Greiz, der Stadt Lucka, der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad sowie der Verwaltungsgemeinschaften Oberes Sprottental, Pleißenaue und Rositz in der Anlage zur Satzung für den Zweckverband wird die Genehmigung von Artikel 7 der 5. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung zurückgestellt bis der Landesdirektion Sachsen die Beschlüsse der zuständigen Gremien über den Beitritt zum Zweckverband in Kenntnis der am 25. September 2024 beschlossenen Änderung der Verbandssatzung vorliegen.
Die 5. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung tritt hinsichtlich der genehmigten Bestandteile am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 23. Januar 2025
Die 5. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung tritt hinsichtlich der genehmigten Bestandteile am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 23. Januar 2025
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter
Caspar
Referatsleiter
Unterlagen
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