Gewerbe- und Handwerksrecht
[19.02.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 23-04 Plauen
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. März 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Michael Kny zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 23-04 Plauen bestellt.
Der Bezirk 14 5 23-04 Plauen umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt Plauen mit den PLZ 08239, 08525, 08529 und 08541 mit dem OT Großfriesen, Straßenzüge der Gemeinde 08541 Neuensaltz mit den OT Voigtsgrün, Gansgrün, Thoßfell, Zobes, Mechelgrün und Altensaltz sowie der Gemeinde 08541 Theuma . Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 29. Februar 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Michael Kny befindet sich: Brand 4 in 08527 Plauen.
Sie erreichen Herrn Michael Kny unter:
Chemnitz, 19. Februar 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 1. März 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Michael Kny zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 23-04 Plauen bestellt.
Der Bezirk 14 5 23-04 Plauen umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt Plauen mit den PLZ 08239, 08525, 08529 und 08541 mit dem OT Großfriesen, Straßenzüge der Gemeinde 08541 Neuensaltz mit den OT Voigtsgrün, Gansgrün, Thoßfell, Zobes, Mechelgrün und Altensaltz sowie der Gemeinde 08541 Theuma . Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 29. Februar 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Michael Kny befindet sich: Brand 4 in 08527 Plauen.
Sie erreichen Herrn Michael Kny unter:
Telefon: | 03741-40 39 222 |
Fax: | 03741-40 39 223 |
Mobil | 0152-22 74 07 75 |
E-Mail: | info@schornsteinfeger-kny.de |
Chemnitz, 19. Februar 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin