Bergbau, Bergbaufolgen
[10.10.2024] [47-8301/117]
Landkreis Leipzig - Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben „Gefahrenabwehr gegen den Grundwasserwiederanstieg im Bereich bergbaulich beeinflusster Fließgewässer; Betriebsplanbereich des Tagebaus Espenhain; Öffnung Grabenabschnitt Weinteichgraben“
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom
7. Oktober 2024 nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Gz.: 47-8301/117
Gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Mit Übergabe der Unterlagen am 8. März 2024 beantragte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bei der Landesdirektion Sachsen die standortbezogene Vorprüfung gemäß UVPG, ob für die Offenlegung des Unterlaufs des Weinteichgrabens nach Querung der Bornaischen Straße ab dem Ende der Bebauung der Robert-Koch-Straße in Markkleeberg Ost bis zur Mündung in die Kleine Pleiße gemäß § 7 Abs. 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Mit dem geplanten Vorhaben soll der vorhandene verrohrte Grabenabschnitt des Weinteichgrabens geöffnet, naturnah gestaltet und eine strömungsgünstige Einbindung in die Kleine Pleiße geschaffen werden. Ziel dieser Umgestaltung ist es, eine prognostizierte flächenhafte Vernässung durch den Grundwasserwiederanstieg im Unterlauf des Weinteichgrabens zu vermeiden bzw. zu verringern.
Das geplante Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg im Landkreis Leipzig und in unmittelbarer Nähe zur Stadt Leipzig.
Die Offenlegung des Weinteichgrabens und dessen naturnahe Gestaltung stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und bedurfte nach § 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 UVPG und Nr. 13.18.2 der Anlage 1 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Im Ergebnis dieser überschlägigen Einzelfallprüfung stellte die Landesdirektion Sachsen mit Datum vom 18. September 2024 fest, dass für das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Mit der Öffnung des verrohrten Grabenabschnitts und der Neugestaltung des Grabens erfolgt eine naturnahe Ausgestaltung und Einbindung des Weinteichgrabens in die Kleine Pleiße. Mit dieser Maßnahme verbessert sich langfristig der Biotopverbund an der Kleinen Pleiße.
Mit der vorgesehenen Renaturierung des Unterlaufs des Weinteichgrabens und dessen naturnaher Neugestaltung der Einmündung in die Kleine Pleiße entspricht das Vorhaben dem allgemeinen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Leipziger Auwald“ und geht mit dessen Zielstellungen konform. Damit hat das Vorhaben langfristig positive Auswirkungen auf das LSG.
Die in der Schutzgebietsverordnung und im Managementplan genannten Ziele und Arten des Vogelschutzgebietes (SPA) „Leipziger Auwald“ sind von dem Vorhaben nicht betroffen, so dass eine Beeinträchtigung des SPA-Gebiets ausgeschlossen werden kann. Die Renaturierung des Weinteichgrabens hat langfristig positive Auswirkungen auf das SPA-Gebiet.
Insbesondere durch die Vermeidungsmaßnahmen:
Im Ergebnis der Vorprüfung ist keine Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBI. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 47, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Leipzig, den 7. Oktober 2024
Landesdirektion Sachsen
Dominik Oberhettinger
Referatsleiter
Mit Übergabe der Unterlagen am 8. März 2024 beantragte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bei der Landesdirektion Sachsen die standortbezogene Vorprüfung gemäß UVPG, ob für die Offenlegung des Unterlaufs des Weinteichgrabens nach Querung der Bornaischen Straße ab dem Ende der Bebauung der Robert-Koch-Straße in Markkleeberg Ost bis zur Mündung in die Kleine Pleiße gemäß § 7 Abs. 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Mit dem geplanten Vorhaben soll der vorhandene verrohrte Grabenabschnitt des Weinteichgrabens geöffnet, naturnah gestaltet und eine strömungsgünstige Einbindung in die Kleine Pleiße geschaffen werden. Ziel dieser Umgestaltung ist es, eine prognostizierte flächenhafte Vernässung durch den Grundwasserwiederanstieg im Unterlauf des Weinteichgrabens zu vermeiden bzw. zu verringern.
Das geplante Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg im Landkreis Leipzig und in unmittelbarer Nähe zur Stadt Leipzig.
Die Offenlegung des Weinteichgrabens und dessen naturnahe Gestaltung stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und bedurfte nach § 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 UVPG und Nr. 13.18.2 der Anlage 1 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Im Ergebnis dieser überschlägigen Einzelfallprüfung stellte die Landesdirektion Sachsen mit Datum vom 18. September 2024 fest, dass für das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Mit der Öffnung des verrohrten Grabenabschnitts und der Neugestaltung des Grabens erfolgt eine naturnahe Ausgestaltung und Einbindung des Weinteichgrabens in die Kleine Pleiße. Mit dieser Maßnahme verbessert sich langfristig der Biotopverbund an der Kleinen Pleiße.
Mit der vorgesehenen Renaturierung des Unterlaufs des Weinteichgrabens und dessen naturnaher Neugestaltung der Einmündung in die Kleine Pleiße entspricht das Vorhaben dem allgemeinen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Leipziger Auwald“ und geht mit dessen Zielstellungen konform. Damit hat das Vorhaben langfristig positive Auswirkungen auf das LSG.
Die in der Schutzgebietsverordnung und im Managementplan genannten Ziele und Arten des Vogelschutzgebietes (SPA) „Leipziger Auwald“ sind von dem Vorhaben nicht betroffen, so dass eine Beeinträchtigung des SPA-Gebiets ausgeschlossen werden kann. Die Renaturierung des Weinteichgrabens hat langfristig positive Auswirkungen auf das SPA-Gebiet.
Insbesondere durch die Vermeidungsmaßnahmen:
- Bereitstellung einer Umweltbaubegleitung
- Bauzeitenbeschränkung, Arbeiten außerhalb der Dämmerungs- und Nachtstunden
- Einhaltung des Schnittzeitraums 1. Oktober – 28. Februar zur Schaffung der Baufreiheit
- Aufstellen eines Amphibien-/Reptilienschutzzaunes
- Kontrolle der Höhlenbäume
- Sicherung von Alt- und Totholz
- Begrenzung von Schall-, Schadstoff- und Lichtemissionen
- Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18920
Im Ergebnis der Vorprüfung ist keine Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBI. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 47, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich.
Leipzig, den 7. Oktober 2024
Landesdirektion Sachsen
Dominik Oberhettinger
Referatsleiter