Kommunalwesen
[07.06.2024] [20-2217/198/1]
Der Zweckverband Lessingbad Kamenz für den Bau und Betrieb eines Kombibades in Kamenz wurde gegründet.
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
über die Genehmigung der Verbandssatzung vom 25./26. März 2024
und der Bildung des Zweckverbandes Lessingbad Kamenz
Gz.: 20-2217/198/1
Vom 21. Mai 2024
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheiden vom 6. Mai 2024 auf der Grundlage der §§ 48 und 49 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die vom Kreistag des Landkreises Bautzen am 25. März 2024 und vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Kamenz am 26. März 2024 beschlossene Verbandssatzung des Zweckverbandes Lessingbad Kamenz und damit die Bildung des Zweckverbandes genehmigt.
Am 7. Juni 2024 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Verbandssatzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 23/2024, S. 609 - 612) ist die Verbandssatzung in Kraft getreten und der Zweckverband Lessingbad Kamenz entstanden.
Die Verbandssatzung wird zum Download beigefügt.
Am 7. Juni 2024 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Verbandssatzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 23/2024, S. 609 - 612) ist die Verbandssatzung in Kraft getreten und der Zweckverband Lessingbad Kamenz entstanden.
Die Verbandssatzung wird zum Download beigefügt.
Unterlagen
(docx-Datei; 34 KB)