Kommunalwesen
[29.12.2023] [20-2217/13/2]
Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf wird Mitglied des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“.
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 12. Dezember 2023 über die Genehmigung der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 2. November 2023 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ am 19. September 2023 beschlossene „1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ vom 16. März 2021“ genehmigt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ trat am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Da die öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ und deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2023, S. 1718 und 1719, am 28. Dezember 2023 erfolgte, ist die Änderungssatzung am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ ist dieser Mitteilung als Datei zum Download beigefügt.
Die einzige mit dieser Änderungssatzung getroffene neue Regelung ist, dass die Gemeinde Steinigtwolmsdorf Mitglied des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ wird und deren Beitritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ trat am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Da die öffentliche Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ und deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen im Sächsischen Amtsblatt Nr. 52/2023, S. 1718 und 1719, am 28. Dezember 2023 erfolgte, ist die Änderungssatzung am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ ist dieser Mitteilung als Datei zum Download beigefügt.
Die einzige mit dieser Änderungssatzung getroffene neue Regelung ist, dass die Gemeinde Steinigtwolmsdorf Mitglied des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ wird und deren Beitritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgt.