Raumordnung
[14.08.2023]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
Raumordnungsverfahren (ROV) für den sächsischen Teil des Vorhabens "Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes in der Lausitz"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, Hinweisen, Anregungen und Bedenken
Die Kupferschiefer Lausitz GmbH (KSL), Tochtergesellschaft der Firma MINERA S.A., plant nach Erkundung der Kupfererzlagerstätte in den bergrechtlichen Bewilligungsfeldern „Schleife B“ für Sachsen und „Spremberg – Graustein B“ für Brandenburg die Errichtung und den Betrieb eines Kupferbergwerkes mit Aufbereitung und Tagesanlagen bei Spremberg. Die Lagerstätte befindet sich im südlichen Brandenburg und im nördlichen Sachsen im nahen Umfeld der Stadt Spremberg.
Die bisherigen konzeptionellen Planungen der KSL sehen die Entwicklung eines Bergbaubetriebes mit einer jährlichen Förderkapazität von mindestens 5 Mio. t Kupfererz vor. Das untertägig abgebaute Roherz soll durch das Flotationsverfahren zu einem Kupferkonzentrat aufbereitet und anschließend an die bestehende Hüttenindustrie zur Weiterverarbeitung verkauft werden. Bestandteile des Vorhabens sind neben der notwendigen Infrastruktur in Brandenburg die Errichtung eines Bahnanschlusses im Bahnhof Graustein, die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz im Zuge der Bundesstraße B 156, die Errichtung von Rohrleitungen sowie die Verwahrung der Aufbereitungsrückstände.
Das Kupfererz wird untertägig abgebaut und die Lagerstätte soll über zwei Tagesschächte bergmännisch erschlossen werden. Für den Abbau vorgesehenen sind die Vorratsfelder Spremberg und Graustein in Brandenburg. Das Vorratsfeld Schleife in Sachsen ist vorerst nicht für den Abbau vorgesehen. Zu dem Vorhaben gehören die Umsetzung und Errichtung der Schacht- und Tagesanlagen (TA) für den Abbau und die Aufbereitung, die Infrastruktur mit Ver- und Entsorgungsleitungen für die Erschließung des Standortes, die Wasseraufbereitung und -einleitung des anfallenden Gruben- und Sümpfungswassers sowie die Mineralstoffverwahrung (MV) mit Infrastruktur zur Verwahrung der Aufbereitungsrückstände.
Das Vorhaben mit seinen Auswirkungen erstreckt sich über den Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg sowie die angrenzenden Landkreise Bautzen und Görlitz im Freistaat Sachsen. Für das Vorhaben ist daher jeweils ein Raumordnungsverfahren in Brandenburg und in Sachsen erforderlich. Für das Verfahren in Brandenburg ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg zuständig, die ihr Raumordnungsverfahren bereits im März dieses Jahres eröffnet hat,
Für das sächsische Raumordnungsverfahren hat die KSL als Vorhabenträgerin bei der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Behörde nun den Antrag auf Führung eines Raumordnungsverfahrens gestellt und vollständige Unterlagen übergeben.
Hiermit informieren wir Sie über den Start des Raumordnungsverfahrens für den sächsischen Teil des Vorhabens am 18. August 2023 und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme, durch jede(n), die/der sich vom Vorhaben betroffen fühlt. Die vorwiegend für die raumordnerische Bewertung des Vorhabens erforderlichen Verfahrensunterlagen stehen hier am Ende dieser Seite zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Sie werden außerdem bei der GICON-Gruppe (beauftragtes Planungsbüro) über diesen Link zur Einsicht und zum Download bereitgehalten.
Darüberhinausgehende Fachgutachten zur Hydrogeologie, zur Umweltverträglichkeit, zu Schall- und Staubimmissionen, zu Bergbau- und Klimafolgen oder zum Mineralstoffmanagement stehen ausschließlich bei der GICON-Gruppe über den oben genannten Link zum Download bereit.
Zusätzlich zu den digitalen Unterlagen werden Papierunterlagen angeboten, die zu den üblichen Dienstzeiten in den Gemeindeverwaltungen Schleife, Spreetal und Weißwasser bereitgehalten werden. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die Einzelheiten.
Der Auslegungszeitraum ist vom 18. August 2023 bis einschließlich 29. September 2023.
Die Raumordnungsbehörde nimmt von Trägern öffentlicher Belange in dieser Zeit und von Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden noch eine Woche nach Ende des Auslegungszeitraumes bis einschließlich 6. Oktober 2023 begründete Stellungnahme, Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Bewertung der Raumverträglichkeit des Vorhabens entgegen. Richten Sie Ihre schriftliche Stellungnahme bitte entweder an die
Landesdirektion Sachsen
Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung
Dienststelle Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
oder vorzugsweise direkt per Mail an das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de. Bitte verwenden Sie in beiden Fällen unbedingt den Betreff „Stellungnahme zum ROV Kupfer“, damit Ihre Nachricht von der Poststelle korrekt zugeordnet werden kann.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahme, Hinweise, Anregungen und Bedenken auch mündlich bei der Raumordnungsbehörde in der Dienststelle Dresden vorbringen. Dort wird auch ein weiteres Exemplar der Verfahrensunterlagen in Papierform zur Einsichtnahme vorgehalten.Für beide Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail über das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de.
Datenschutzhinweis
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und anderen Äußerungen werden zum Zwecke der Durchführung dieses Raumordnungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.
gez. Joachim Brockpähler
Sachgebietsleiter Referat Raumordnung, Stadtentwicklung
Die bisherigen konzeptionellen Planungen der KSL sehen die Entwicklung eines Bergbaubetriebes mit einer jährlichen Förderkapazität von mindestens 5 Mio. t Kupfererz vor. Das untertägig abgebaute Roherz soll durch das Flotationsverfahren zu einem Kupferkonzentrat aufbereitet und anschließend an die bestehende Hüttenindustrie zur Weiterverarbeitung verkauft werden. Bestandteile des Vorhabens sind neben der notwendigen Infrastruktur in Brandenburg die Errichtung eines Bahnanschlusses im Bahnhof Graustein, die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz im Zuge der Bundesstraße B 156, die Errichtung von Rohrleitungen sowie die Verwahrung der Aufbereitungsrückstände.
Das Kupfererz wird untertägig abgebaut und die Lagerstätte soll über zwei Tagesschächte bergmännisch erschlossen werden. Für den Abbau vorgesehenen sind die Vorratsfelder Spremberg und Graustein in Brandenburg. Das Vorratsfeld Schleife in Sachsen ist vorerst nicht für den Abbau vorgesehen. Zu dem Vorhaben gehören die Umsetzung und Errichtung der Schacht- und Tagesanlagen (TA) für den Abbau und die Aufbereitung, die Infrastruktur mit Ver- und Entsorgungsleitungen für die Erschließung des Standortes, die Wasseraufbereitung und -einleitung des anfallenden Gruben- und Sümpfungswassers sowie die Mineralstoffverwahrung (MV) mit Infrastruktur zur Verwahrung der Aufbereitungsrückstände.
Das Vorhaben mit seinen Auswirkungen erstreckt sich über den Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg sowie die angrenzenden Landkreise Bautzen und Görlitz im Freistaat Sachsen. Für das Vorhaben ist daher jeweils ein Raumordnungsverfahren in Brandenburg und in Sachsen erforderlich. Für das Verfahren in Brandenburg ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg zuständig, die ihr Raumordnungsverfahren bereits im März dieses Jahres eröffnet hat,
Für das sächsische Raumordnungsverfahren hat die KSL als Vorhabenträgerin bei der Landesdirektion Sachsen als zuständiger Behörde nun den Antrag auf Führung eines Raumordnungsverfahrens gestellt und vollständige Unterlagen übergeben.
Hiermit informieren wir Sie über den Start des Raumordnungsverfahrens für den sächsischen Teil des Vorhabens am 18. August 2023 und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme, durch jede(n), die/der sich vom Vorhaben betroffen fühlt. Die vorwiegend für die raumordnerische Bewertung des Vorhabens erforderlichen Verfahrensunterlagen stehen hier am Ende dieser Seite zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Sie werden außerdem bei der GICON-Gruppe (beauftragtes Planungsbüro) über diesen Link zur Einsicht und zum Download bereitgehalten.
Darüberhinausgehende Fachgutachten zur Hydrogeologie, zur Umweltverträglichkeit, zu Schall- und Staubimmissionen, zu Bergbau- und Klimafolgen oder zum Mineralstoffmanagement stehen ausschließlich bei der GICON-Gruppe über den oben genannten Link zum Download bereit.
Zusätzlich zu den digitalen Unterlagen werden Papierunterlagen angeboten, die zu den üblichen Dienstzeiten in den Gemeindeverwaltungen Schleife, Spreetal und Weißwasser bereitgehalten werden. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die Einzelheiten.
Der Auslegungszeitraum ist vom 18. August 2023 bis einschließlich 29. September 2023.
Die Raumordnungsbehörde nimmt von Trägern öffentlicher Belange in dieser Zeit und von Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden noch eine Woche nach Ende des Auslegungszeitraumes bis einschließlich 6. Oktober 2023 begründete Stellungnahme, Hinweise, Anregungen oder Bedenken zur Bewertung der Raumverträglichkeit des Vorhabens entgegen. Richten Sie Ihre schriftliche Stellungnahme bitte entweder an die
Landesdirektion Sachsen
Referat 34 Raumordnung, Stadtentwicklung
Dienststelle Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
oder vorzugsweise direkt per Mail an das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de. Bitte verwenden Sie in beiden Fällen unbedingt den Betreff „Stellungnahme zum ROV Kupfer“, damit Ihre Nachricht von der Poststelle korrekt zugeordnet werden kann.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahme, Hinweise, Anregungen und Bedenken auch mündlich bei der Raumordnungsbehörde in der Dienststelle Dresden vorbringen. Dort wird auch ein weiteres Exemplar der Verfahrensunterlagen in Papierform zur Einsichtnahme vorgehalten.Für beide Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail über das Funktionspostfach raumordnung@lds.sachsen.de.
Datenschutzhinweis
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und anderen Äußerungen werden zum Zwecke der Durchführung dieses Raumordnungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.
gez. Joachim Brockpähler
Sachgebietsleiter Referat Raumordnung, Stadtentwicklung
Unterlagen
Allgemeine Angaben
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(pdf-Datei; 2,55 MB)
(pdf-Datei; 4,9 MB)
(pdf-Datei; 0,14 MB)
(pdf-Datei; 0,15 MB)
(pdf-Datei; 6,86 MB)
Raumverträglichkeitsstudie
(pdf-Datei; 8,35 MB)
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Umweltverträglichkeitsstudie
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