Energie
[24.11.2022] [C32-0522/1454]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben der Envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM)
110 KV Eula-Etzdorf
"Standortgleicher Mastwechsel Mast 203, 204, 210 und 211"
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Envia Mitteldeutsche Energie AG hat mit Schreiben vom 1. November 2022 für das Vorhaben „Standortgleicher Mastwechsel - Eula-Etzdorf - Mast 203, 204, 210 und 211“ einen Antrag auf standortbezogene Vorprüfung nach §§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Vorhaben liegt im Landkreis Mittelsachsen, in der Stadt Roßwein und der Gemeinde Striegistal.
Die Landesdirektion Sachsen hat für dieses Vorhaben zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Nach § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat ergeben, dass für das Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Damit hat sich die Pflicht zur Durchführung der zweiten Prüfungsstufe gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erübrigt.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur Energie.
Chemnitz, 24. November 2022
Die Envia Mitteldeutsche Energie AG hat mit Schreiben vom 1. November 2022 für das Vorhaben „Standortgleicher Mastwechsel - Eula-Etzdorf - Mast 203, 204, 210 und 211“ einen Antrag auf standortbezogene Vorprüfung nach §§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Vorhaben liegt im Landkreis Mittelsachsen, in der Stadt Roßwein und der Gemeinde Striegistal.
Die Landesdirektion Sachsen hat für dieses Vorhaben zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Nach § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat ergeben, dass für das Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Damit hat sich die Pflicht zur Durchführung der zweiten Prüfungsstufe gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erübrigt.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur Energie.
Chemnitz, 24. November 2022
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Keune
Referatsleiter Planfeststellung