Enteignungsverfahren
[12.04.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Einleitung der Enteignungsverfahren und Durchführung der mündlichen Verhandlungen für die Flurstücke
- 185/1, 745/1 und 755 der Gemarkung Niederbobritzsch (Gz. 15-0523/32/6)
- 722c der Gemarkung Niederbobritzsch, 887 und 918 der Gemarkung Oberbobritzsch (Gz. 15-0523/32/8)
- Flurstücke 1001d und 1001l der Gemarkung Oberbobritzsch
(Gz. 15-0523/32/9)
Vom 13. April 2026
Mit Schreiben vom 29. April 2020 haben die GASCADE Gastransport GmbH, die Fluxys Deutschland GmbH, die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und die ONTRAS Gastransport GmbH, sämtlich vertreten durch die GASCADE Gastransport GmbH, bei der Enteignungsbehörde der Landesdirektion Sachsen Antrag auf Enteignung zur Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Antragsteller folgenden Inhalts gestellt:
„Die GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover, die Fluxys Deutschland GmbH, Düsseldorf und die ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig, sind als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB berechtigt, in einem Grundstücksstreifen von 12 m Breite (Schutzstreifen) eine Gasleitung mit Kabeln und Zubehör (nachfolgend gemeinsam als „Anlage“ bezeichnet) unterirdisch zu verlegen, zu betreiben, dauerhaft zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage in erforderlichem Umfang zu nutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Gebäude errichtet oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden. Die Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage der Gasleitung, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutzstreifens liegt. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann ganz oder anteilig Dritten überlassen werden.“
Von der Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Enteignung sind folgende Flurstücke betroffen:
Von der Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Enteignung sind folgende Flurstücke betroffen:
Die Dienstbarkeit soll jeweils an rangoffener Stelle in das Grundbuch eingetragen werden.
Im Grundbuch als Eigentümer der Flurstücke eingetragen ist Herr Berthold Wild.
Enteignungsbehörde gemäß §§ 45 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. 5 Abs. 1 Sächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (SächsEntEG) ist die Landesdirektion Sachsen.
Die Flurstücke werden zur rechtlichen Sicherung der Gasversorgungsleitung EUGAL - Europäische Gas-Anbindungsleitung - benötigt. Die Gasversorgungsleitung ist bereits verlegt.
Die Antragsteller haben vorgetragen, dass der Enteignungszweck nicht auf andere zumutbare Weise erreicht werden kann und dass sie sich vergeblich um eine freihändige Eintragung der Dienstbarkeit zu angemessenen Bedingungen gemäß § 87 Abs. 2 BauGB bemüht haben.
Gemäß § 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i. V. m. § 108 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Enteignungsverfahren eingeleitet und die Termine zur mündlichen Verhandlung wie folgt festgesetzt:
- für den Eigentümer und die Antragsteller:
- für alle weiteren Beteiligten und die Antragsteller:
Zu diesen Verhandlungsterminen werden die Verfahrensbeteiligten hiermit geladen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.
Alle Beteiligten werden aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen den Enteignungsantrag möglichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Landesdirektion Sachsen, Enteignungsbehörde, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, unter Angabe des Geschäftszeichens schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Alle Beteiligten werden gemäß § 108 Abs. 5 Satz 2 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Zu den Beteiligten im Sinne der § 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i. V. m. § 106 Abs. 1 Nummer 1 bis 6 BauGB zählen:
Sofern beabsichtigt ist, sich durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten zu lassen, ist dessen schriftliche Vollmacht bis zum Ende der mündlichen Verhandlung vorzulegen.
Die Enteignungsbehörde hat auf eine Einigung zwischen den Beteiligten hinzuwirken, § 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i. V. m. § 110 Abs. 1 BauGB. Im Falle einer Einigung haben Bevollmächtigte eines Eigentümers ihre Bevollmächtigung in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen (§ 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i.V.m. § 110 Abs. 2 Satz 4 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Enteignung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.
Nach § 109 Abs. 1 BauGB bedürfen von der Bekanntmachung an die in § 51 BauGB bezeichneten Rechtsvorgänge, Vorhaben und Teilungen der schriftlichen Genehmigung der Enteignungsbehörde.
Der Enteignungsantrag mit den ihm beigefügten Unterlagen kann nach Vereinbarung eines Termins bei der Enteignungsbehörde der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Zimmer 311, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, oder in jeder anderen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen (Dresden, Leipzig), eingesehen werden (Tel.: 0371 532 2152).
Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 108 Abs. 5 Satz 1 BauGB i. V. m. der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, in Kraft getreten am 1. September 2023, in der Fassung der 1. Änderung vom 21. März 2024.
Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Enteignungsverfahren einsehbar.
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung:
Bei Anmeldung der vorgenannten Rechte oder der Erhebung von Einwendungen gegen den Enteignungsantrag seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Enteignungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Chemnitz, den 13. April 2026
„Die GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover, die Fluxys Deutschland GmbH, Düsseldorf und die ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig, sind als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB berechtigt, in einem Grundstücksstreifen von 12 m Breite (Schutzstreifen) eine Gasleitung mit Kabeln und Zubehör (nachfolgend gemeinsam als „Anlage“ bezeichnet) unterirdisch zu verlegen, zu betreiben, dauerhaft zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage in erforderlichem Umfang zu nutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Gebäude errichtet oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden. Die Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage der Gasleitung, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutzstreifens liegt. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann ganz oder anteilig Dritten überlassen werden.“
Von der Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Enteignung sind folgende Flurstücke betroffen:
| Flurstücksnummer | Gemarkung | Grundbuch | Größe von Dienstbarkeit betroffener Schutzstreifenfläche in m² |
| 185/1 | Niederborbritzsch | Grundbuch von Niederbobritzsch, Blatt 102, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 1 | 370 |
| 745/1 | Niederborbritzsch | Grundbuch von Niederbobritzsch, Blatt 102, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 3 | 372 |
| 755 | Niederborbritzsch | Grundbuch von Niederbobritzsch, Blatt 123, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 6 | 1.223 |
| 722c | Niederborbritzsch | Grundbuch von Niederbobritzsch, Blatt 96, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 1 | 1.981 |
| 887 | Oberbobritzsch | Grundbuch von Oberbobritzsch, Blatt 257, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 2 | 655 |
| 918 | Oberbobritzsch | Grundbuch von Oberbobritzsch, Blatt 257, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 5 | 605 |
| 1001d | Oberbobritzsch | Grundbuch von Oberbobritzsch, Blatt 610, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 2 | 18 |
| 1001l | Oberbobritzsch | Grundbuch von Oberbobritzsch, Blatt 610, Grundbuchamt Freiberg, Abt. 1, laufende Nr. 6 | 4 |
Von der Eintragung der Dienstbarkeit im Wege der Enteignung sind folgende Flurstücke betroffen:
Die Dienstbarkeit soll jeweils an rangoffener Stelle in das Grundbuch eingetragen werden.
Im Grundbuch als Eigentümer der Flurstücke eingetragen ist Herr Berthold Wild.
Enteignungsbehörde gemäß §§ 45 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. 5 Abs. 1 Sächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (SächsEntEG) ist die Landesdirektion Sachsen.
Die Flurstücke werden zur rechtlichen Sicherung der Gasversorgungsleitung EUGAL - Europäische Gas-Anbindungsleitung - benötigt. Die Gasversorgungsleitung ist bereits verlegt.
Die Antragsteller haben vorgetragen, dass der Enteignungszweck nicht auf andere zumutbare Weise erreicht werden kann und dass sie sich vergeblich um eine freihändige Eintragung der Dienstbarkeit zu angemessenen Bedingungen gemäß § 87 Abs. 2 BauGB bemüht haben.
Gemäß § 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i. V. m. § 108 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Enteignungsverfahren eingeleitet und die Termine zur mündlichen Verhandlung wie folgt festgesetzt:
- für den Eigentümer und die Antragsteller:
21. Mai 2026, 10:00 Uhr,
in der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Chemnitz, Raum 014,
Altchemnitzer Str. 41,
09120 Chemnitz,
in der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Chemnitz, Raum 014,
Altchemnitzer Str. 41,
09120 Chemnitz,
- für alle weiteren Beteiligten und die Antragsteller:
21. Mai 2026, 13:00 Uhr,
in der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Chemnitz, Raum 014,
Altchemnitzer Str. 41,
09120 Chemnitz.
in der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Chemnitz, Raum 014,
Altchemnitzer Str. 41,
09120 Chemnitz.
Zu diesen Verhandlungsterminen werden die Verfahrensbeteiligten hiermit geladen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.
Alle Beteiligten werden aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen den Enteignungsantrag möglichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Landesdirektion Sachsen, Enteignungsbehörde, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, unter Angabe des Geschäftszeichens schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Alle Beteiligten werden gemäß § 108 Abs. 5 Satz 2 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Zu den Beteiligten im Sinne der § 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i. V. m. § 106 Abs. 1 Nummer 1 bis 6 BauGB zählen:
- die Antragsteller,
- der Eigentümer und diejenigen, für die ein Recht an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht im Grundbuch eingetragen oder durch Eintragung gesichert ist,
- Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder die Benutzung des Grundstücks beschränkt,
- wenn Ersatzland bereitgestellt wird, der Eigentümer und die Inhaber der in den Nummern 2 und 3 genannten Rechte hinsichtlich des Ersatzlands,
- die Eigentümer der Grundstücke, die durch eine Enteignung nach § 91 BauGB betroffen werden.
Sofern beabsichtigt ist, sich durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten zu lassen, ist dessen schriftliche Vollmacht bis zum Ende der mündlichen Verhandlung vorzulegen.
Die Enteignungsbehörde hat auf eine Einigung zwischen den Beteiligten hinzuwirken, § 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i. V. m. § 110 Abs. 1 BauGB. Im Falle einer Einigung haben Bevollmächtigte eines Eigentümers ihre Bevollmächtigung in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen (§ 45 Abs. 3 EnWG, § 5 Abs. 3 SächsEntEG i.V.m. § 110 Abs. 2 Satz 4 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Enteignung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann.
Nach § 109 Abs. 1 BauGB bedürfen von der Bekanntmachung an die in § 51 BauGB bezeichneten Rechtsvorgänge, Vorhaben und Teilungen der schriftlichen Genehmigung der Enteignungsbehörde.
Der Enteignungsantrag mit den ihm beigefügten Unterlagen kann nach Vereinbarung eines Termins bei der Enteignungsbehörde der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Zimmer 311, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, oder in jeder anderen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen (Dresden, Leipzig), eingesehen werden (Tel.: 0371 532 2152).
Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 108 Abs. 5 Satz 1 BauGB i. V. m. der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, in Kraft getreten am 1. September 2023, in der Fassung der 1. Änderung vom 21. März 2024.
Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Enteignungsverfahren einsehbar.
Datenschutzhinweis gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung:
Bei Anmeldung der vorgenannten Rechte oder der Erhebung von Einwendungen gegen den Enteignungsantrag seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Enteignungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Chemnitz, den 13. April 2026
Landesdirektion Sachsen
Stefan Hammer
Referatsleiter Recht, Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Stefan Hammer
Referatsleiter Recht, Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen