Immissionsschutz
[12.05.2022] [44-8431/2571]
Landkreis Leipzig - die Firma EE Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG beantragt die wesentliche Änderung der Biogasanlage - Auslegung des Antrages und der Unterlagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die EE Biogasanlage Brandis GmbH & Co. KG in 93055 Regensburg, Blumenstraße 16 beantragte mit Datum vom 17. November 2021 die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Biogasanlage am Standort 04821 Brandis, Am alten Flugplatz 9, Gemarkung Polenz, Flurstück 261/18. Die Anlage unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist in Verbindung mit der Nummer 8.6.3.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung und Betrieb zusätzliche Betriebseinrichtungen (gasdichtes Gärrestlager, Abfüllplatz, Feststoffdosierer) einschließlich der Erhöhung der Gaslager- und Gärrestlagerkapazität.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage soll im Jahr 2022 erfolgen.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Es wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit §§ 8 bis 10a und 12 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht.
Genehmigungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen. Die Verfahrensführung erfolgt durch das Referat Immissionsschutz der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, 04107 Leipzig, Braustraße 2.
Der Genehmigungsantrag und die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Landesdirektion Sachsen im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, liegen nach dieser Bekanntmachung einen Monat, vom
19. Mai 2022 bis einschließlich 20. Juni 2022
für jedermann zur Einsichtnahme bei folgenden Stellen aus:
- Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Referat Immissionsschutz, Zimmer 463, Braustraße 2 in 04107 Leipzig
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Stadt Brandis, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis
Montag nach Vereinbarung
Dienstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 19:30 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 19:30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen die Schutzmaßnahmen der Landesdirektion Sachsen zu beachten. Der Zutritt zum Auslegungsraum kann jeweils immer nur einer Person sowie den weiteren in ihrem Haushalt lebenden Personen gewährt werden. Um lange Wartezeiten und Personenansammlungen zu vermeiden, sollte daher vor der Einsichtnahme in die Planunterlagen ein Termin vereinbart werden. Ihre Anfrage zu den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen bzw. Ihre Terminanfrage richten Sie bitte an die Landesdirektion Sachsen, Referat 44, E-Mail anika.kracht@lds.sachsen.de, Tel. 0341 977-4480. Auf das Erfordernis zum Tragen von Mund- Nasenschutz bei der Einsichtnahme wird hingewiesen.Ebenfalls sind bei der Einsichtnahme in die Unterlagen bei der Stadt Brandis die dort aufgrund der Covid-19-Pandemie geltenden Schutzmaßnahmen zu beachten. Ihre Anfrage zu den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen bzw. Ihre Terminanfrage richten Sie bitte an die Stadt Brandis, SB Fachdienst Bauverwaltung, E-Mail kunz@stadt-brandis.de, Tel. 034292 655-52.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Landesdirektion Sachsen erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom
19. Mai 2022 bis einschließlich 20. Juli 2022
schriftlich oder elektronisch bei einer der vorgenannten Stellen vorgebracht werden. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Absatz 3 Satz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Das gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Klageverfahren.
Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen.
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus können auch nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die konkret angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Die Einwendungsschreiben werden der Antragstellerin zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Die Antragstellerin ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe an die Antragstellerin unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Landesdirektion Sachsen nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.
Für den Fall, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern sind, wird der Erörterungstermin hiermit für den
1. August 2022 ab 10:00 Uhr
in der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 39 bestimmt. Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Der Wegfall des Erörterungstermins wird öffentlich bekannt gemacht.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Leipzig, den 28. April 2022
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter