Raumordnung
[23.08.2021] [L34-2417/747]
Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“ mit der raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen
Raumordnungsverfahren zum Vorhaben „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“ - Landesdirektion Sachsen schließt Verfahren mit raumordnerischer Beurteilung ab
vom 11. August 2021
Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „Kiessandtagebau Rückmarsdorf“ mit einer raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen. Im Raumordnungsverfahren wurde insbesondere die Vereinbarkeit der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung überprüft. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat die Landesdirektion Sachsen unter mehreren Maßgaben die Antragsunterlagen als mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar erklärt.
Das Prüfverfahren hat die LDS als Raumordnungsbehörde auf Antrag der GP Günter Papenburg AG durchgeführt. Zu entscheiden war über die Raumverträglichkeit eines Kiessandabbauvorhabens im Ortsteil Rückmarsdorf der Stadt Leipzig auf einer Fläche von etwa 52 Hektar. Weil Teilflächen des Plangebietes in einem Vorranggebiet Waldmehrung bzw. in einem Regionalen Grünzug liegen, hatte die Landesdirektion Sachsen ein Zielabweichungsverfahren in das Raumordnungsverfahren integriert. Darin galt es ebenso herauszufinden, ob vom 300-Meter-Siedlungsmindestabstandziel des Regionalplanes Westsachsen 2008 abgewichen werden konnte.
Die Landesdirektion Sachsen konnte dem beantragten Kiesabbau unter Auflagen folgen. Diese Auflagen aus dem Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren betreffen unter anderem die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenz- und Richtwerte. Die Firma Papenburg hat entsprechende Gutachten vorzulegen und Messergebnisse regelmäßig zu veröffentlichen. Durch die rechtzeitige Errichtung von Lärmschutzwällen bzw. -wänden soll die Belastung der Bevölkerung frühzeitig minimiert werden. Weiterhin sehen die Auflagen vor, dass für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren die Untersuchungsräume zu den Schutzgütern „Mensch/Siedlung“, „Boden“ und „Wasser“ erweitert werden sollen. Dabei sind unter anderem die Siedlungsräume nördlich und westlich des Vorhabengebiets, die Altlasten in der Bodenbewertung sowie die in dem Verfahren eingegangenen Hinweise zum Grundwasser zu berücksichtigen. Ferner müssen das Schalltechnische Gutachten und das Hydrogeologische Gutachten zu aktualisieren. Auf dieser Grundlage sind die Auswirkungen auf die umliegenden Schutzgebiete (FFH-Gebiet „Bienitz und Moormergelgebiet“, SPA-Gebiet „Leipziger Auwald“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Wachberg“ und „Leipziger Auwald“) neu zu bewerten und deren Verträglichkeit mit dem Vorhaben im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
Die geplanten Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung sind konsequent umzusetzen und haben unmittelbar nach Beendigung des Rohstoffabbaus in den jeweiligen Abschnitten zu erfolgen. Im Bereich des Vorranggebiets Waldmehrung hat eine Wiederaufforstung in einer Größenordnung von mindestens 8,8 ha zu erfolgen. Landwirtschaftlich nutzbare Flächen sollen in möglichst kompakter Form rekultiviert werden. Dabei ist nach Auflage der Landesdirektion Sachsen die landwirtschaftlich nutzbare Fläche (zurzeit geplant ca. 17 ha) signifikant zu erhöhen.
Über die Zulässigkeit und endgültige Gestaltung des Vorhabens ist mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht entschieden. Dazu wird das Sächsische Oberbergamt ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren führen. In diesem werden alle Aspekte detail-liert geprüft und die Öffentlichkeit erneut umfassend beteiligt.
Unterlagen
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