Wasserwirtschaft
[30.03.2021] [DD42-8614/64/4]
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für das Gewässerausbauvorhaben Umgestaltung des Geberbachs in der Landeshauptstadt Dresden (Geberbachverordnung - GeberbachVO)
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 13. April 2021
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Datum vom 22. März 2021 auf der Grundlage von § 86 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist, in Verbindung mit § 100 und § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (SächsGVBl. S. 287) geändert worden ist, die Verordnung zur Festsetzung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für das Gewässerausbauvorhaben Umgestaltung des Geberbachs in der Landeshauptstadt Dresden (Geberbachverordnung- GeberbachVO) erlassen.
Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden plant den Geberbach hochwassersicher auszubauen und seine Gewässerstruktur hin zu einem „guten ökologischen Zustand“ zu fördern. Das von der Planung betroffene Gewässersystem weist abschnittsweise Verrohrungen auf, die für das Bemessungshochwasser HQ 100 nicht ausreichend dimensioniert sind. Darüber hinaus befindet sich das Gewässer in einem äußert schlechten ökologischen Zustand. Weite Teile des Planungsgebiets sind mit der Gewässerstrukturgüte Stufe 7 „vollständig verändert“ klassifiziert. Zur Sicherung der Planungen des Gewässerausbauvorhabens „Blaues Band Geberbach“ wird von der Landesdirektion Sachsen eine Veränderungssperre in Form einer Verordnung erlassen.
Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 15/2021) wird die Verordnung am 16. April 2021 verkündet. Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Während ihrer Geltung ist die Verordnung (Text und alle Anlagen) einschließlich deren Begründung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden niedergelegt. Gleichzeitig kann die Verordnung einschließlich deren Begründung für die Dauer ihrer Gültigkeit unter „Unterlagen“ (s. u.) eingesehen werden.
Dresden, den 13. April 2021
Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden plant den Geberbach hochwassersicher auszubauen und seine Gewässerstruktur hin zu einem „guten ökologischen Zustand“ zu fördern. Das von der Planung betroffene Gewässersystem weist abschnittsweise Verrohrungen auf, die für das Bemessungshochwasser HQ 100 nicht ausreichend dimensioniert sind. Darüber hinaus befindet sich das Gewässer in einem äußert schlechten ökologischen Zustand. Weite Teile des Planungsgebiets sind mit der Gewässerstrukturgüte Stufe 7 „vollständig verändert“ klassifiziert. Zur Sicherung der Planungen des Gewässerausbauvorhabens „Blaues Band Geberbach“ wird von der Landesdirektion Sachsen eine Veränderungssperre in Form einer Verordnung erlassen.
Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 15/2021) wird die Verordnung am 16. April 2021 verkündet. Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Während ihrer Geltung ist die Verordnung (Text und alle Anlagen) einschließlich deren Begründung zur kostenlosen Einsicht während der Dienstzeiten bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden niedergelegt. Gleichzeitig kann die Verordnung einschließlich deren Begründung für die Dauer ihrer Gültigkeit unter „Unterlagen“ (s. u.) eingesehen werden.
Dresden, den 13. April 2021
Landesdirektion Sachsen
Kraushaar
Präsidentin
Kraushaar
Präsidentin
Unterlagen
1. Verordnungstext
2. Begründung
(PDF-Datei; 57 KB)
Anlage 1: Flurstücksverzeichnis
(pdf-Datei; 0,84 MB)
Anlage 2: Übersichtskarte
(pdf-Datei; 2,85 MB)
Anlage 3: Detailkarte 1
(pdf-Datei; 2,38 MB)
Anlage 3: Detailkarte 2
(pdf-Datei; 2,67 MB)
Anlage 3: Detailkarte 3
(pdf-Datei; 2,37 MB)