Abfall, Altlasten, Bodenschutz
[06.07.2021] [Az.: DD43-8630]
Ab 1. Januar 2021 gelten neue Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Kunststoffabfällen
Vom 1. Januar 2021 gelten neue Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Kunststoffabfällen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Basler Übereinkommens und haben die Regelung auf EU-Ebene nachzuziehen. Die Änderungen des OECD-Beschlusses sind ebenfalls umzusetzen.
In der folgenden Übersicht sind die Änderungen zusammengefasst:
Zur Umsetzung dieses umfangreiche Regelwerkes im Freistaat Sachsen veröffentlicht die Landesdirektion Sachsen seine Handlungsanweisungen für grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen in der Anlage.
Diese Handlungsanweisungen gelten mit Datum der Bekanntgabe
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden