Deponien
Deponien
(§ 22a Deponieverordnung – DepV)Nach Anhang 1 Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unterliegen Deponien mit Aufnahmekapazitäten von > 10 t Abfall/Tag oder einer Gesamtkapazität > 25000 t Abfall mit Ausnahme von Deponien für Inertstoffe den besonderen Regelungen der IE-Richtlinie. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Deponien im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen einschließlich der seit 2013 erteilten Genehmigungen und des jeweils aktuellen Überwachungsberichtes (Kurzversion).
Wählen Sie dazu die von Ihnen gewünschte Deponie aus:
Deponie Rothschönberg
Deponie | Deponieklasse nach DepV |
Betriebsphase |
Nr. IE-Richtlinie | |
Rothschönberg | DK I | Ablagerungsphase | 5.4 |