Fachbereiche
[17.12.2024]
Brandschutz, TGA und Bauphysik
- Prüfung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes für Einzelvorhaben (Prüfamt nach § 31 DVOSächsBO)
- Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall für Bauprodukte (§ 20 SächsBO) sowie von vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (§ 16a Abs. 2 SächsBO) für:
- Feuerschutzabschlüsse (z.B. Türen, Tore, Förderanlagenabschlüsse, Revisionsöffnungsverschlüsse, Feuerschutzvorhänge)
- Brandschutzverglasungen
- Brandverhalten von Bauteilen (z.B. Unterdecken, Trennwände, Kanäle, Schächte, Brandschutzbekleidungen)
- Brandverhalten von Baustoffen
- Brandschutzklappen/Entrauchungsklappen/Kabel- und Rohrleitungsabschottungen
- Feuerungsanlagen/Abgasanlagen/Luft-Abgas-Systeme
- Mitarbeit in Gremien der ARGEBAU
- Mitarbeit in Normenausschüssen Bauwesen (NABau)
- Mitarbeit in Sachverständigenausschüssen des DIBt