Kaufleute für Büromanagement
[20.08.2024]
KfB Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Hinweise zum Ausbildungsberuf
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist, soweit die Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. In diesen Fällen ist die Landesdirektion Sachsen Ihre zuständige Stelle. Im Übrigen ist er Beruf der gewerblichen Wirtschaft (mit den zuständigen Stellen IHK und HwK).
Beabsichtigen Sie, in diesem Beruf erstmalig auszubilden, ist für die Ausbildungsbetriebe des öffentlichen Dienstes eine Eignungsfeststellung durch die Landesdirektion Sachsen notwendig. Zu den Voraussetzungen können Sie sich hier informieren und finden die zuständigen Ansprechpartner für eine formlose Beantragung der Eignungsfeststellung.
Weitere Hinweise:
Ausbildungsvertrag:
Beachten Sie bitte, dass die beiden Wahlqualifikationen
zwingend im Ausbildungsvertrag festgelegt werden müssen
(vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Ausbildungsordnung).
Dienstbegleitende Unterweisung:
Findet die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst statt, wird zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung eine dienstbegleitende Unterweisung (dbU) von 420 UE durchgeführt. Die dienstbegleitende Unterweisung beginnt bereits im ersten Ausbildungsjahr und soll einerseits die praktische Anwendung der in der Berufsschule gelegten Grundlagen zu kaufmännischen Geschäftsvorgängen ermöglichen und andererseits dem Auszubildenden frühzeitig die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung in Grundzügen nahebringen. Bitte melden Sie Ihren Auszubildenden direkt beim Bildungsträger an:
staatlich
Ausbildungszentrum Bobritzsch
Kommunal
Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung von Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten - rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
Hinweis Übernahme Berufsschulnoten auf Prüfungszeugnis
Die Landesdirektion Sachsen ermöglicht es den Prüfungsteilnehmern, dass jeweils eine Gesamtnote für den berufsbezogenen als auch für den berufsübergreifenden Bereich der Abschluss-noten der Berufsschule auf das Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle ausgewiesen wird. Dies muss jedoch im Vorfeld bei der Berufsschule beantragt und bestätigt werden. Bitte verwenden Sie das unten stehende Formular und leiten dieses fristgerecht (bis spätestens 15. Juni des Prüfungsjahres) an Ihre Berufsschule weiter.
Hinweise zum Ausbildungsberuf
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist, soweit die Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. In diesen Fällen ist die Landesdirektion Sachsen Ihre zuständige Stelle. Im Übrigen ist er Beruf der gewerblichen Wirtschaft (mit den zuständigen Stellen IHK und HwK).
Beabsichtigen Sie, in diesem Beruf erstmalig auszubilden, ist für die Ausbildungsbetriebe des öffentlichen Dienstes eine Eignungsfeststellung durch die Landesdirektion Sachsen notwendig. Zu den Voraussetzungen können Sie sich hier informieren und finden die zuständigen Ansprechpartner für eine formlose Beantragung der Eignungsfeststellung.
Weitere Hinweise:
Ausbildungsvertrag:
Beachten Sie bitte, dass die beiden Wahlqualifikationen
zwingend im Ausbildungsvertrag festgelegt werden müssen
(vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Ausbildungsordnung).
Dienstbegleitende Unterweisung:
Findet die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst statt, wird zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung eine dienstbegleitende Unterweisung (dbU) von 420 UE durchgeführt. Die dienstbegleitende Unterweisung beginnt bereits im ersten Ausbildungsjahr und soll einerseits die praktische Anwendung der in der Berufsschule gelegten Grundlagen zu kaufmännischen Geschäftsvorgängen ermöglichen und andererseits dem Auszubildenden frühzeitig die Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung in Grundzügen nahebringen. Bitte melden Sie Ihren Auszubildenden direkt beim Bildungsträger an:
staatlich
Ausbildungszentrum Bobritzsch
Kommunal
Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Leipzig
Hinweis Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich
Zur Beantragung von Prüfungsvergünstigung/Nachteilsausgleich ist es erforderlich, folgendes Formular von einem Arzt ausfüllen zu lassen und dieses bei der Landesdirektion Sachsen im Referat 13 - Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten - rechtzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung einzureichen.
Hinweis Übernahme Berufsschulnoten auf Prüfungszeugnis
Die Landesdirektion Sachsen ermöglicht es den Prüfungsteilnehmern, dass jeweils eine Gesamtnote für den berufsbezogenen als auch für den berufsübergreifenden Bereich der Abschluss-noten der Berufsschule auf das Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle ausgewiesen wird. Dies muss jedoch im Vorfeld bei der Berufsschule beantragt und bestätigt werden. Bitte verwenden Sie das unten stehende Formular und leiten dieses fristgerecht (bis spätestens 15. Juni des Prüfungsjahres) an Ihre Berufsschule weiter.