Meister für Bäderbetriebe
[09.04.2026]
Hinweise zur Gebührenerhebung
Die zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) erhebt auf Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung für die Abnahme der Fortbildungsprüfung Gebühren in Höhe von 950,00 EUR.
Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Zahlung der Gebühren befreit.
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden:
Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Zahlung der Gebühren befreit.
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden: