Wasserbaumeister
[09.04.2026]
Hinweise zur Gebührenerhebung
Die zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) erhebt auf Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung für die Abnahme der Fortbildungsprüfung Gebühren in Höhe von 160,00 EUR (GQ - Grundlegenede Qualifikation) bzw. in Höhe von 360,00 EUR (HQ - Handlungsspezifische Qualifikation).
Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Zahlung der Gebühren befreit.
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden:
Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Zahlung der Gebühren befreit.
Gebühren für Wiederholungsprüfungen werden anteilig erhoben.
Rechtliche Grundlagen zur Gebührenerhebung bilden: