Wasserbaumeister
[02.06.2025]
Prüfungstermine GQ 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin in Sachsen
GZ.: 13-6042/93/29
vom 28. Mai 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt eine Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 18. Oktober 2007 (BGBl I S. 2476), die zuletzt durch zuletzt durch Artikel 38 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I Nr. 47 S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 16. Dezember 2024 (SächsABl. 2025 S. 58).
Die Fortbildungsprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile Grundlegende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen. Der Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation findet 2026 statt.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 2. Juli 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
Der Nachweis über die Berufspraxis soll nicht älter als drei Monate sein und wird in der Regel durch eine Tätigkeitsbeschreibung geführt. Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind fristgemäß bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Von Teilsendungen bitten wir abzusehen. Später eingehende Zulassungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kann auf diese Unterlagen verzichtet werden.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin werden Gebühren in Höhe von 160,00 Euro erhoben. Bei Wiederholungsprüfungen werden die Gebühren anteilig, mindestens jedoch 90,00 Euro (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung), erhoben.
Leipzig, 28. Mai 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
GZ.: 13-6042/93/29
vom 28. Mai 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt eine Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 18. Oktober 2007 (BGBl I S. 2476), die zuletzt durch zuletzt durch Artikel 38 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I Nr. 47 S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin vom 16. Dezember 2024 (SächsABl. 2025 S. 58).
Die Fortbildungsprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile Grundlegende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen. Der Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation findet 2026 statt.
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
1. Prüfungsbereich Berücksichtigung der naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen des Wasserbaus: |
25. Juli 2025 |
2. Prüfungsbereich Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung: |
24. Juli 2025 |
3. Prüfungsbereich Rechtsbewusstes Handeln: |
24. Juli 2025 |
4.Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliches Handeln: |
24. Juli 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfungen: | 32. Kalenderwoche 2025 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 2. Juli 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (soweit vorhanden)
- Nachweis über die erforderliche Berufspraxis
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang einer Fortbildungseinrichtung im Freistaat Sachsen.
Der Nachweis über die Berufspraxis soll nicht älter als drei Monate sein und wird in der Regel durch eine Tätigkeitsbeschreibung geführt. Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind fristgemäß bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Von Teilsendungen bitten wir abzusehen. Später eingehende Zulassungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kann auf diese Unterlagen verzichtet werden.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister / Geprüfte Wasserbaumeisterin werden Gebühren in Höhe von 160,00 Euro erhoben. Bei Wiederholungsprüfungen werden die Gebühren anteilig, mindestens jedoch 90,00 Euro (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung), erhoben.
Leipzig, 28. Mai 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten