Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen
[31.07.2025]
Bewerbung und Auswahlverfahren
Achtung: Im Jahr 2026 wird keine Laufbahnausbildung durchgeführt.
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam dienen dazu, die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern sicherzustellen. Die Zeit des Aufenthalts der ausreisepflichtigen Personen umfasst die Aufnahme, Beaufsichtigung, Betreuung und Entlassung bzw. Überantwortung an Landes- und Bundespolizei zur Durchführung der Abschiebung.
Zu den Dienstsaufgaben einer Vollzugsbeamtin/eines Vollzugsbeamten gehören insbesondere:
Der Vorbereitungsdienst beginnt jährlich am 1. September. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der jeweils aktuellen Stellenausschreibung.
Die Landesdirektion Sachsen führt ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bestehend aus einem Eignungstest und einem Auswahlgespräch, durch. Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Einladung zum elektronischen Eignungstest. Die erfolgreiche Testteilnahme ist Voraussetzung für eine Einladung zum Auswahlgespräch. Anschließend erfolgen die Feststellung der Diensttauglichkeit sowie die Feststellung der Verfassungstreue.
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam dienen dazu, die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern sicherzustellen. Die Zeit des Aufenthalts der ausreisepflichtigen Personen umfasst die Aufnahme, Beaufsichtigung, Betreuung und Entlassung bzw. Überantwortung an Landes- und Bundespolizei zur Durchführung der Abschiebung.
Zu den Dienstsaufgaben einer Vollzugsbeamtin/eines Vollzugsbeamten gehören insbesondere:
- Überwachung und Prüfung der Berechtigung aller Aus- und Eingänge,
- Überwachung aller Sicherheitssysteme im Innen- und Außenbereich (Kontrollgänge) und Telefonvermittlung,
- Durchsuchung von Personen, Fahrzeugen und Räumlichkeiten,
- Bewachung und Betreuung der Untergebrachten,
- Besuchskontrollen,
- Ausgabe der Verpflegung,
- Aufsicht über Sport- und Gemeinschaftsräume sowie Hofbereiche,
- Fahrten mit Bewachungsaufgaben.
Der Vorbereitungsdienst beginnt jährlich am 1. September. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der jeweils aktuellen Stellenausschreibung.
Die Landesdirektion Sachsen führt ein mehrstufiges Auswahlverfahren, bestehend aus einem Eignungstest und einem Auswahlgespräch, durch. Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Einladung zum elektronischen Eignungstest. Die erfolgreiche Testteilnahme ist Voraussetzung für eine Einladung zum Auswahlgespräch. Anschließend erfolgen die Feststellung der Diensttauglichkeit sowie die Feststellung der Verfassungstreue.