Referendarausbildung
[31.05.2016]
Ausbildung der Rechtsreferendare im öffentlichen Recht
Die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Freistaat Sachsen liegt in der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Dresden.
Die Landesdirektion Sachsen ist Stammdienststelle für die Landgerichte Leipzig, Dresden sowie Chemnitz und somit für die Ausbildung der im juristischen Vorbereitungsdienst befindlichen Rechtsreferendare im öffentlichen Recht zuständig. Neben der fachtheoretischen Ausbildung obliegt der Landesdirektion Sachsen die Zuweisung der Rechtsreferendare an die praktischen Ausbildungsstellen.
Die aktuellen Unterrichts- und Klausurpläne werden Ihnen weiterhin in gewohnter Weise über die Landgerichte zur Verfügung gestellt.