Verwaltungsfachangestellte/r
[02.04.2024]
Prüfungstermine Zwischenprüfung
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über den Prüfungstermin für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r in Sachsen
Gz: 13-6041/152/2
vom 28. März 2024
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100), die zuletzt durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Zwischenprüfung wird am 24. Oktober 2024 in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich durchgeführt:
1. Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
2. Haushaltswesen und Beschaffung
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Anmeldungen zur Zwischenprüfung sind bis 31. Juli 2024 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Leipzig, 28. März 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz: 13-6041/152/2
vom 28. März 2024
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100), die zuletzt durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Zwischenprüfung wird am 24. Oktober 2024 in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich durchgeführt:
1. Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
2. Haushaltswesen und Beschaffung
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Anmeldungen zur Zwischenprüfung sind bis 31. Juli 2024 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Leipzig, 28. März 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten