Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
[12.08.2024]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Winter 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: 13-6041/172/2
vom 7. August 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 7. Oktober 2024 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Externe Teilnehmer verwenden dieses Anmeldeformular.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 7. Oktober 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 7. August 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/172/2
vom 7. August 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Schriftlicher Prüfungsteil: | 15. Januar und 16. Januar 2025 |
Praktischer Prüfungsteil: | im Zeitraum vom 6. Januar bis 17. Januar 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung: | im Zeitraum vom 24. Februar bis 28. Februar 2025 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 7. Oktober 2024 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Externe Teilnehmer verwenden dieses Anmeldeformular.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 7. Oktober 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 7. August 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten