Kaufleute für Büromanagement
[07.08.2023]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Teil 2 Winter 2023/2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für Teil 2 der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement in Sachsen
Gz.: 13-6041/135/2
vom 1. August 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement den Teil 2 der Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I 2013, S. 4125) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 18. Juli 2014 (SächsABl. S. 900), die zuletzt durch Ziffer VII der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Gz.: 13-6041/135/2
vom 1. August 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement den Teil 2 der Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I 2013, S. 4125) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement vom 18. Juli 2014 (SächsABl. S. 900), die zuletzt durch Ziffer VII der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Schriftlicher Prüfungsteil | 29. November 2023 |
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation | 16. Januar 2024 – 18. Januar 2024 |
Mündliche Ergänzungsprüfung | 30. Januar 2024 – 1. Februar 2024 |
Die Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung ist bis 30. September 2023 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 30. September 2023 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Reporte (einschließlich Deckblätter) zur Vorbereitung der Fachaufgabe in der Wahlqualifikation müssen der zuständigen Stelle spätestens am 29. November 2023 zugegangen sein. Die beiden Reporte sind ausschließlich digital als zwei gesonderte PDF-Dateien (je Report eine PDF-Datei) per E-Mail an pruefer@lds.sachsen.de mit dem Betreff „Report + Name“ an die zuständige Stelle zu übergeben.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 1. August 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten