Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen
STELLENAUSSCHREIBUNG
(Kennziffer: Azubi ARG-2024)
In der Landesdirektion Sachsen sind zum 1. September 2024 20 Ausbildungsplätze für die
Laufbahnausbildung zur Vollzugsbeamtin / zum
Vollzugsbeamten in Einrichtungen zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams
zu besetzen.
Sie suchen eine praxisnahe, vielseitige und abwechslungsreiche Ausbildung mit sehr guter Beschäftigungsperspektive? Sie wollen Verantwortung für das Gemeinwohl tragen und die Zukunft unseres Landes mitgestalten? Sie legen Wert auf einen sicheren Ausbildungsplatz?
Dann bewerben Sie sich jetzt für die Anwärterausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Einrichtungen zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams mit Ausbildungsbeginn zum 1. September 2024.
Die Landesdirektion Sachsen mit ca. 1.600 Bediensteten an den drei Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ist ein wichtiger Teil der Staatsverwaltung und eine der größten Behörden des Freistaates Sachsen. Als Mittelbehörde ist sie zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den Kommunen im Freistaat eingeordnet und hat die Aufgabe, europäisches, bundesdeutsches und sächsisches Recht, insbesondere auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umwelt- und Arbeitsschutzes und der Infrastruktur zu vollziehen. Die Abteilung 6 – Asyl und Ausländerrecht – der Landesdirektion Sachsen bildet die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen, die u. a. für die Organisation und Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zuständig ist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt der Freistaat Sachsen eine Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams in Dresden, Hamburger Straße.
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam dienen dazu, die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern sicherzustellen. Die Zeit des Aufenthalts der ausreisepflichtigen Personen umfasst die Aufnahme, Beaufsichtigung, Betreuung und Entlassung bzw. Überantwortung an Landes- und Bundespolizei zur Durchführung der Abschiebung. Die Freiheit der ausreisepflichtigen Personen ist nur so weit zu beschränken, wie dies für den Zweck des Ausreisegewahrsams bzw. der Abschiebungshaft und die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung notwendig ist.
Zu den Dienstsaufgaben einer Vollzugsbeamtin / eines Vollzugsbeamten gehören insbesondere:
- Überwachung und Prüfung der Berechtigung aller Aus- und Eingänge,
- Durchsuchung von Fahrzeugen und Personen,
- Ansprechpartner/-in für Untergebrachte,
- Erfassung und Durchsuchung der Zugänge,
- Verwaltung des persönlichen Besitzes der Untergebrachten,
- Besuchskontrolle,
- Bewachung und Betreuung der Untergebrachten,
- Durchsuchung von Personen und Räumlichkeiten,
- Kontrolle und Bestreifung,
- Ausgabe der Verpflegung,
- Aufsicht über Sport- und Gemeinschaftsräume sowie Hofbereiche,
- Überwachung aller Sicherheitssysteme im Innenbereich und Telefonvermittlung,
- Kontrolle und Sicherung der äußeren Umzäunung (Kontrollgänge),
- Fahrten mit Bewachungsaufgaben.
Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie:
Von Vorteil sind berufliche Erfahrung im Bereich Asylrecht oder in der Verwaltung absolvierte Praktika, Sprachkenntnisse (insbesondere gute Englischkenntnisse), gute EDV – Kenntnisse sowie ein fundiertes Allgemeinwissen.
Gut zu wissen…
Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes wechseln sich die fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitte ab.
Die berufspraktische Ausbildung findet in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung sowie in Justizvollzugsanstalten statt. Durch die berufspraktische Ausbildung sollen die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse angewendet und vertieft werden.
In Ergänzung zur praktischen Ausbildung findet die sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung am Ausbildungszentrum Bobritzsch, Am Bahnhof 13 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, statt. Die Fachtheorie beginnt mit einer Einführungswoche, um den Anwärterinnen und Anwärtern einen Einblick in die Aufgaben und die gesellschaftliche Bedeutung des Vollzugs in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen zu vermitteln.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Es gelten die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes sowie des Sächsischen Beamtengesetzes.
Sie erhalten monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.378,41 Euro (Stand 12/2022) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Neben den Anwärterbezügen können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro gewährt werden. Die Anwärterbezüge sind lohnsteuer- und ggf. kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig.
Ihr jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.
Im Rahmen der Tätigkeit wird eine Hepatitis-Impfung (Hepatitis A und B) empfohlen. Sie haben vor der Einstellung nachzuweisen, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht (§ 20 Infektionsschutzgesetz).
Bewerbung und das Auswahlverfahren
Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, das Abschlusszeugnis sowie ggf. Zeugnisse von Praktika beizulegen.
Wir bitten bei postalischen Bewerbungen einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizulegen, da sonst die Unterlagen im Anschluss an das Bewerbungsverfahren vernichtet werden.
Die Landesdirektion Sachsen führt ein mehrstufiges Auswahlverfahren durch. Der computerunterstützte Fähigkeitstest, bei dem u. a. das intellektuelle Leistungsvermögen, die Merkfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Arbeitsverhalten überprüft werden, wird voraussichtlich im Januar 2024 stattfinden. Die Teilnahme am und das Bestehen dieses Fähigkeitstests sind zwingende Voraussetzungen für die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren. Abschließend erfolgt die Feststellung der Diensttauglichkeit durch eine amtsärztliche Begutachtung.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer Bewerbung unter der Kennziffer Azubi ARG-2024 bis zum 22. Januar 2024
an die
LANDESDIREKTION SACHSEN
Dienststelle Leipzig
Referat Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Braustraße 2
04107 Leipzig
bzw. per E-Mail an
ausbildung@lds.sachsen.de
Es können nur Anhänge im pdf-Format bearbeitet werden.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Dann bewerben Sie sich jetzt für die Anwärterausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in Einrichtungen zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams mit Ausbildungsbeginn zum 1. September 2024.
Die Landesdirektion Sachsen mit ca. 1.600 Bediensteten an den drei Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ist ein wichtiger Teil der Staatsverwaltung und eine der größten Behörden des Freistaates Sachsen. Als Mittelbehörde ist sie zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den Kommunen im Freistaat eingeordnet und hat die Aufgabe, europäisches, bundesdeutsches und sächsisches Recht, insbesondere auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umwelt- und Arbeitsschutzes und der Infrastruktur zu vollziehen. Die Abteilung 6 – Asyl und Ausländerrecht – der Landesdirektion Sachsen bildet die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) des Freistaates Sachsen, die u. a. für die Organisation und Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zuständig ist. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt der Freistaat Sachsen eine Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams in Dresden, Hamburger Straße.
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam dienen dazu, die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern sicherzustellen. Die Zeit des Aufenthalts der ausreisepflichtigen Personen umfasst die Aufnahme, Beaufsichtigung, Betreuung und Entlassung bzw. Überantwortung an Landes- und Bundespolizei zur Durchführung der Abschiebung. Die Freiheit der ausreisepflichtigen Personen ist nur so weit zu beschränken, wie dies für den Zweck des Ausreisegewahrsams bzw. der Abschiebungshaft und die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung notwendig ist.
Zu den Dienstsaufgaben einer Vollzugsbeamtin / eines Vollzugsbeamten gehören insbesondere:
- Überwachung und Prüfung der Berechtigung aller Aus- und Eingänge,
- Durchsuchung von Fahrzeugen und Personen,
- Ansprechpartner/-in für Untergebrachte,
- Erfassung und Durchsuchung der Zugänge,
- Verwaltung des persönlichen Besitzes der Untergebrachten,
- Besuchskontrolle,
- Bewachung und Betreuung der Untergebrachten,
- Durchsuchung von Personen und Räumlichkeiten,
- Kontrolle und Bestreifung,
- Ausgabe der Verpflegung,
- Aufsicht über Sport- und Gemeinschaftsräume sowie Hofbereiche,
- Überwachung aller Sicherheitssysteme im Innenbereich und Telefonvermittlung,
- Kontrolle und Sicherung der äußeren Umzäunung (Kontrollgänge),
- Fahrten mit Bewachungsaufgaben.
Bewerben Sie sich jetzt, wenn Sie:
- zu Ausbildungsbeginn einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer anschließenden abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung vorweisen können,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- Interesse für verwaltungsrechtliches und verwaltungsorganisatorisches Handeln besitzen,
- kontaktfreudig und konfliktfähig sind und gern im Team arbeiten,
- die Fähigkeit und Bereitschaft besitzen, in Kontakt- und Gesprächssituationen sicher und souverän aufzutreten und auf Stress und Belastungen angemessen zu reagieren sowie
- über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft, eine gute adressatengerechte Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie Organisationsgeschick verfügen.
Von Vorteil sind berufliche Erfahrung im Bereich Asylrecht oder in der Verwaltung absolvierte Praktika, Sprachkenntnisse (insbesondere gute Englischkenntnisse), gute EDV – Kenntnisse sowie ein fundiertes Allgemeinwissen.
Gut zu wissen…
Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes wechseln sich die fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitte ab.
Die berufspraktische Ausbildung findet in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung sowie in Justizvollzugsanstalten statt. Durch die berufspraktische Ausbildung sollen die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse angewendet und vertieft werden.
In Ergänzung zur praktischen Ausbildung findet die sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung am Ausbildungszentrum Bobritzsch, Am Bahnhof 13 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, statt. Die Fachtheorie beginnt mit einer Einführungswoche, um den Anwärterinnen und Anwärtern einen Einblick in die Aufgaben und die gesellschaftliche Bedeutung des Vollzugs in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen zu vermitteln.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Es gelten die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes sowie des Sächsischen Beamtengesetzes.
Sie erhalten monatlich einen Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.378,41 Euro (Stand 12/2022) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Neben den Anwärterbezügen können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro gewährt werden. Die Anwärterbezüge sind lohnsteuer- und ggf. kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig.
Ihr jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage.
Im Rahmen der Tätigkeit wird eine Hepatitis-Impfung (Hepatitis A und B) empfohlen. Sie haben vor der Einstellung nachzuweisen, dass Impfschutz oder Immunität gegen Masern besteht (§ 20 Infektionsschutzgesetz).
Bewerbung und das Auswahlverfahren
Dem Bewerbungsschreiben sind ein tabellarischer Lebenslauf, das Abschlusszeugnis sowie ggf. Zeugnisse von Praktika beizulegen.
Wir bitten bei postalischen Bewerbungen einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizulegen, da sonst die Unterlagen im Anschluss an das Bewerbungsverfahren vernichtet werden.
Die Landesdirektion Sachsen führt ein mehrstufiges Auswahlverfahren durch. Der computerunterstützte Fähigkeitstest, bei dem u. a. das intellektuelle Leistungsvermögen, die Merkfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Arbeitsverhalten überprüft werden, wird voraussichtlich im Januar 2024 stattfinden. Die Teilnahme am und das Bestehen dieses Fähigkeitstests sind zwingende Voraussetzungen für die Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren. Abschließend erfolgt die Feststellung der Diensttauglichkeit durch eine amtsärztliche Begutachtung.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer Bewerbung unter der Kennziffer Azubi ARG-2024 bis zum 22. Januar 2024
an die
LANDESDIREKTION SACHSEN
Dienststelle Leipzig
Referat Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Braustraße 2
04107 Leipzig
bzw. per E-Mail an
ausbildung@lds.sachsen.de
Es können nur Anhänge im pdf-Format bearbeitet werden.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.