Umwelttechnische Berufe
[13.12.2024]
Prüfungstermine Zwischenprüfung 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Zwischenprüfung in den umwelttechnischen Berufen in Sachsen
GZ.: 13-6041/154/2
vom 12. Dezember 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldungen zur Zwischenprüfung sind bis spätestens zum 31. Januar 2025 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 12. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
GZ.: 13-6041/154/2
vom 12. Dezember 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:
schriftlicher Prüfungsteil: | 18. März 2025 |
praktischer Prüfungsteil: | 9. April bis 11. April 2025 |
Die Anmeldungen zur Zwischenprüfung sind bis spätestens zum 31. Januar 2025 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 12. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten