Vermessungstechniker/Geomatiker
[19.06.2025]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Winter 2025/2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie in Sachsen
Gz.: 13-6041/187/2
vom 19. Juni 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt in den Berufen der Geoinformationstechnologie (Vermessungstechniker sowie Geomatiker) eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2024 (SächsABl. S. 177) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
1. Im Ausbildungsberuf Geomatiker/in
a) Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“
b) Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“
c) Prüfungsbereiche „Geoinformationstechnik“, „Geodatenmanagement“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
d) Mündliche Ergänzungsprüfung
2. Im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in, Fachrichtung Vermessung
a) Prüfungsbereich „Vermessungstechnische Prozesse“
b) Prüfungsbereiche „Geodatenbearbeitung“, „Öffentliche Aufgaben und technische Vermessung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
c) Mündliche Ergänzungsprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 31. August 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 31. August 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 19. Juni 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/187/2
vom 19. Juni 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), führt in den Berufen der Geoinformationstechnologie (Vermessungstechniker sowie Geomatiker) eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2024 (SächsABl. S. 177) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
1. Im Ausbildungsberuf Geomatiker/in
a) Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“
Einreichung des Antrages zur Genehmigung des betrieblichen Auftrages: |
bis 31. August 2025 |
Durchführung des betrieblichen Auftrages: | im Zeitraum vom 13. Oktober bis 14. Dezember 2025 |
Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches: | 22. Januar bis 23. Januar 2026 |
b) Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“
Erstellung des Prüfungsstückes | 6. Januar bis 9. Januar 2026 |
Durchführung der Präsentation und Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches |
22. Januar bis 23. Januar2026 |
c) Prüfungsbereiche „Geoinformationstechnik“, „Geodatenmanagement“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 3. Dezember 2025 |
d) Mündliche Ergänzungsprüfung
im Zeitraum vom 2. März bis 4. März 2026 |
2. Im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in, Fachrichtung Vermessung
a) Prüfungsbereich „Vermessungstechnische Prozesse“
Einreichung des Antrages zur Genehmigung des betrieblichen Auftrages: | bis 31. August 2025 |
Durchführung des betrieblichen Auftrages: | im Zeitraum vom 13. Oktober bis 14. Dezember 2025 |
Durchführung des auftragsbezogenen Fach-gespräches: | im Zeitraum vom 19. Januar bis 21. Januar 2026 |
b) Prüfungsbereiche „Geodatenbearbeitung“, „Öffentliche Aufgaben und technische Vermessung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 14. und 15. Januar 2026 |
c) Mündliche Ergänzungsprüfung
im Zeitraum vom 2. März bis 4. März 2026 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 31. August 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 31. August 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 19. Juni 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten