Vermessungstechniker/Geomatiker
[25.07.2024]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Winter 2024/2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem
Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie in Sachsen
Gz.: 13-6041/174/2
vom 25. Juli 2024
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I S. 694) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (POGIT) vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch Ziffer V der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
1. Im Ausbildungsberuf Geomatiker/in
a) Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“
b) Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“
c) Prüfungsbereiche „Geoinformationstechnik“, „Geodatenmanagement“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 4. Dezember 2024
d) Mündliche Ergänzungsprüfung im Zeitraum vom 3. März bis 5. März 2025
2. Im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in, Fachrichtung Vermessung
a) Prüfungsbereich „Vermessungstechnische Prozesse“
b) Prüfungsbereiche „Geodatenbearbeitung“, „Öffentliche Aufgaben und technische Vermessung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 15. und 16. Januar 2025
c) Mündliche Ergänzungsprüfung im Zeitraum vom 3. März bis 5. März 2025
Änderungen des Zeitplanes bleiben vorbehalten
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 31. August 2024 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind ebenfalls bis 31. August 2024 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 25. Juli 2024
Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie in Sachsen
Gz.: 13-6041/174/2
vom 25. Juli 2024
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I S. 694) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie (POGIT) vom 7. September 2017 (SächsABl. S. 1314), die zuletzt durch Ziffer V der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
1. Im Ausbildungsberuf Geomatiker/in
a) Prüfungsbereich „Geodatenprozesse“
- Einreichung des Antrages zur Genehmigung des betrieblichen Auftrages: | bis 31. August 2024 |
-Durchführung des betrieblichen Auftrages: | im Zeitraum vom 14. Oktober bis 15. Dezember 2024 |
-Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches: | im Zeitraum vom 20. Januar bis 22. Januar 2025 |
b) Prüfungsbereich „Geodatenpräsentation“
-Erstellung des Prüfungsstückes | im Zeitraum vom 8. Januar bis 12. Januar 2025 |
-Durchführung der Präsentation und Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches | im Zeitraum vom 20. Januar bis 22. Januar 2025 |
c) Prüfungsbereiche „Geoinformationstechnik“, „Geodatenmanagement“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 4. Dezember 2024
d) Mündliche Ergänzungsprüfung im Zeitraum vom 3. März bis 5. März 2025
2. Im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in, Fachrichtung Vermessung
a) Prüfungsbereich „Vermessungstechnische Prozesse“
-Einreichung des Antrages zur Genehmigung des betrieblichen Auftrages: | bis 31. August 2024 |
-Durchführung des betrieblichen Auftrages: | im Zeitraum vom 14. Oktober bis 15. Dezember 2024 |
-Durchführung des auftragsbezogenen Fachgespräches: | im Zeitraum vom 20. Januar bis 22. Januar 2025 |
b) Prüfungsbereiche „Geodatenbearbeitung“, „Öffentliche Aufgaben und technische Vermessung“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
am 15. und 16. Januar 2025
c) Mündliche Ergänzungsprüfung im Zeitraum vom 3. März bis 5. März 2025
Änderungen des Zeitplanes bleiben vorbehalten
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 31. August 2024 unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind ebenfalls bis 31. August 2024 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Leipzig, 25. Juli 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten