Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
[30.01.2025]
Prüfungstermine Abschlussprüfung Sommer 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: 13-6041/139/3
vom 30. Januar 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 3. März 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung der vorgegebenen Anmeldeformulare (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 14. März 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 30. Januar 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/139/3
vom 30. Januar 2025
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 740) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. S. 58), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Schriftlicher Prüfungsteil: | 28. April 2025 und 29. April 2025 |
Praktischer Prüfungsteil: | im Zeitraum vom 30. April 2025 bis 6. Juni 2025 |
Mündliche Ergänzungsprüfung: | im Zeitraum vom 23. Juni 2025 bis 24. Juni 2025 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 3. März 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung der vorgegebenen Anmeldeformulare (Formular für Auszubildende bzw. Formular für externe Prüfungsteilnehmer/innen) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 14. März 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 30. Januar 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten