Lebensmittelkontrolleur
[12.06.2024]
Ankündigung Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in in Sachsen
Ankündigung Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in in Sachsen
Gz.: 13-6042/98/2
vom 11. Juni 2024
I. Prüfungstermine
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist bis spätestens 31. August 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind fristgemäß bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Von Teilsendungen bitten wir abzusehen. Später eingehende Zulassungsanträge werden nicht berücksichtigt.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in werden analog in Anwendung dieser Verordnung Gebühren in Höhe von 900,00 Euro erhoben.
Gebührenschuldner ist gemäß § 7 Absatz 1 der Verordnung der Prüfungsteilnehmer, sofern nicht sein Arbeitgeber die Kostenübernahme auf dem Zulassungsantrag bestätigt hat.
Leipzig, 11. Juni 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/98/2
vom 11. Juni 2024
I. Prüfungstermine
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
Schriftliche Prüfung: | 1. November 2024 |
Praktische Prüfung im Zeitraum: | Zeitraum vom 4. November 2024 bis 15. November 2024 |
Mündliche Prüfung: | 28. November 2024 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist bis spätestens 31. August 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach § 2 Abs. 1 und 2 LKonV,
- die beiden Befähigungsberichte der praktischen Fortbildung (LÜVA und LUA),
- die Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen Fortbildung,
- das Berichtsheft über die praktische Fortbildung sowie je ein Kontrollbericht des Prüflings zu den nach § 15 Absatz 4 POLKon für die praktische Prüfung relevanten Objekten,
- eine Erklärung und gegebenenfalls einen Nachweis darüber, ob und mit welchem Erfolg der Prüfungsbewerber bereits an der Fortbildungsprüfung teilgenommen hat.
Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind fristgemäß bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Von Teilsendungen bitten wir abzusehen. Später eingehende Zulassungsanträge werden nicht berücksichtigt.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in werden analog in Anwendung dieser Verordnung Gebühren in Höhe von 900,00 Euro erhoben.
Gebührenschuldner ist gemäß § 7 Absatz 1 der Verordnung der Prüfungsteilnehmer, sofern nicht sein Arbeitgeber die Kostenübernahme auf dem Zulassungsantrag bestätigt hat.
Leipzig, 11. Juni 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten