Wasserbauer/in
[04.03.2022]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2022
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im
Ausbildungsberuf Wasserbauer/in in Sachsen
Gz.: L13-6041/79/3
Vom 1. März 2022
der Landesdirektion Sachsen
als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im
Ausbildungsberuf Wasserbauer/in in Sachsen
Gz.: L13-6041/79/3
Vom 1. März 2022
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Wasserbauer/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin vom 26. Mai 2004 (BGBl. I S. 1078), und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108), zuletzt geändert durch Ziffer VI der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087).
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 14. April 2022 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Wasserbauer/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin vom 26. Mai 2004 (BGBl. I S. 1078), und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108), zuletzt geändert durch Ziffer VI der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087).
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 19. Mai 2022 und 20. Mai 2022 |
praktische Prüfung im Zeitraum: | 11. Juli 2022 bis 15. Juli 2022 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 14. April 2022 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, finden Sie unter dem Link www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in den dort eingestellten Informationsblättern.
Leipzig, 1. März 2022
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten