Wasserbauer/in
[13.12.2024]
Prüfungstermine Zwischenprüfung 2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/in in Sachsen
Gz.: 13-6041/155/2
vom 13. Dezember 2024
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Wasserbauer/in eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Wasserbauer/in vom 26. Mai 2004 (BGBl. I S. 1078) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/in (POWaBau) vom 22. Januar 2007 (SächsABl.SDr. S. S 108), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347).
Die Prüfung wird im Zeitraum vom 14. April 2025 bis 17. April 2025 im Überbetrieblichen Ausbildungszentrum Bautzen, Edisonstraße 4 in 02625 Bautzen durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 4. März 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 13. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6041/155/2
vom 13. Dezember 2024
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Wasserbauer/in eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Wasserbauer/in vom 26. Mai 2004 (BGBl. I S. 1078) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/in (POWaBau) vom 22. Januar 2007 (SächsABl.SDr. S. S 108), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Januar 2019 (SächsABl. S. 347).
Die Prüfung wird im Zeitraum vom 14. April 2025 bis 17. April 2025 im Überbetrieblichen Ausbildungszentrum Bautzen, Edisonstraße 4 in 02625 Bautzen durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 4. März 2025 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 13. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten