Meister für Bäderbetriebe
[18.07.2024]
Prüfungstermine 2024/2025
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: L13-6042/107
Vom 18. Juli 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsAbl. S. 1026 ff), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Achtung:
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Eine Prüfung im Rahmen der Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe wird nicht durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist bis spätestens 13. September 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 950,00 Euro erhoben.
Kostenschuldner ist gemäß § 7 der Verordnung grundsätzlich der Prüfungsteilnehmer oder Arbeitgeber, sofern er den Prüfungsteilnehmer angemeldet hat. Staatliche Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Gebührenpflicht befreit.
Leipzig, 18. Juli 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin
Gz.: L13-6042/107
Vom 18. Juli 2024
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gilt die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsAbl. S. 1026 ff), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Allgemeiner Teil (Teil 1) | Zeitraum vom 21. bis 25. Oktober 2024 |
Fachtheoretischer Teil (Teil 2) | |
und Fachpraktischer Teil (Teil 3) | Zeitraum vom 1. bis 11. April 2025 |
Achtung:
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Eine Prüfung im Rahmen der Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe wird nicht durchgeführt.
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist bis spätestens 13. September 2024 (Eingangsstempel) vom Prüfungsbewerber unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abzurufen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Schwimmmeistergehilfen/zur Schwimmmeistergehilfin,
- ein Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Bäderbetriebe hat,
- sonstige Zeugnisse, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- bei Wiederholungsprüfungen, Bescheide über die nicht bestandene Prüfung.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2019 (SächsGVBl. 2020 S. 10) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 950,00 Euro erhoben.
Kostenschuldner ist gemäß § 7 der Verordnung grundsätzlich der Prüfungsteilnehmer oder Arbeitgeber, sofern er den Prüfungsteilnehmer angemeldet hat. Staatliche Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen sind von der Gebührenpflicht befreit.
Leipzig, 18. Juli 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin