Meister für Bäderbetriebe
[02.07.2025]
Prüfungstermine 2025/2026
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe in Sachsen
Gz.: 13-6042/120/2-2025
vom 2. Juli 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129) führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (BäderMeistPrV) vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810), die zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1026), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Widerholungsprüfung ist bis spätestens 15. August 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 950,00 EUR erhoben.
Leipzig, 2. Juli 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/120/2-2025
vom 2. Juli 2025
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129) führt eine Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in für Bäderbetriebe durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (BäderMeistPrV) vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810), die zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1026), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 28. Juni 2012 (SächsABl. S. 1012) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Allgemeiner Teil (Teil 1) | Zeitraum vom 6. Oktober bis 9. Oktober 2025 |
Fachtheoretischer Teil (Teil 2) | wird noch bekanntgegeben |
und Fachpraktischer Teil (Teil 3) | wird noch bekanntgegeben |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Widerholungsprüfung ist bis spätestens 15. August 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- eine Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Schwimmmeistergehilfen/zur Schwimmmeistergehilfin,
- ein Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Bäderbetriebe hat,
- sonstige Zeugnisse, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
- bei Wiederholungsprüfungen, Bescheide über die nicht bestandene Prüfung.
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Meister/in werden Gebühren in Höhe von 950,00 EUR erhoben.
Leipzig, 2. Juli 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten