Kommunaler Bilanzbuchhalter
[13.02.2025]
Ankündigung Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/in in Sachsen
Ankündigung Prüfungstermine für die Fortbildungsprüfung zur/zum Kommunalen Bilanzbuchhalter/in in Sachsen
Gz.: 13-6042/113/1
vom 12. Februar 2025
I. Ausschreibung
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 25. Juli 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/in werden analog in Anwendung dieser Verordnung Gebühren in Höhe von 400,00 EUR erhoben.
Leipzig, 12. Februar 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten
Gz.: 13-6042/113/1
vom 12. Februar 2025
I. Ausschreibung
Die Prüfung wird an folgenden Terminen durchgeführt:
Kommunales Haushaltswesen | 25. September 2025 |
Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse | 26. September 2025 |
Kosten- und Leistungsrechnung, Verwaltungscontrolling, Berichtswesen | 29. September 2025 |
Finanzierung und Investition, Wirtschaftlichkeitsrechnung | 30. September 2025 |
Mündliche Prüfung | 28. und 29. Oktober 2025 |
II. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, sowie der Antrag auf Wiederholungsprüfung ist bis spätestens 25. Juli 2025 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:
- Ein Zertifikat des auf diese Prüfung hinführenden Fortbildungslehrganges (Kopie); sofern der Teilnehmer dies noch nicht vorlegen kann, genügt eine Bescheinigung, dass der Antragsteller an einem solchen Lehrgang teilnimmt. Das Zertifikat ist spätestens bis zum 29. August 2025 nachzureichen.
- Nachweis eines Bildungsabschlusses (Kopie) als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst, Angestelltenprüfung I, förderlicher Berufsabschluss oder Nachweis eines Abschlusses, der befähigt, Aufgaben mindestens der gehobenen Funktionsebene der öffentlichen Landes- oder Kommunalverwaltung wahrzunehmen sowie einen Nachweis des Arbeitgebers über eine mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit im Finanzwesen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, an der eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt ist oder
- Nachweis Laufbahnprüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachwirt/in oder Angestelltenprüfung II
III. Gebührenerhebung
Die Landesdirektion Sachsen erhebt auf der Grundlage der Sächsischen Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 166), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. August 2024 (SächsGVBl. S. 842) geändert worden ist, für die Abnahme von Fortbildungsprüfungen Benutzungsgebühren. Für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Kommunalen Bilanzbuchhalter/in werden analog in Anwendung dieser Verordnung Gebühren in Höhe von 400,00 EUR erhoben.
Leipzig, 12. Februar 2025
Landesdirektion Sachsen
Dr. Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten