Bachelor of Laws (LL.B.)
Studienverlauf und -inhalte
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums (sechs Semester) im Fachbereich Allgemeine Verwaltung an der HSF Meißen. Mit bestandener Laufbahnprüfung erlangen Sie den akademischen Grad „Bachelor of Laws“, (LL.B., kurz für legum bakkalaureus, lat. für "Bakkalaureus der Rechte") sowie die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung.
Innerhalb der Studienzeit ist eine optimale Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung durch den Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Studienabschnitten in den staatlichen und/oder kommunalen Behörden des Freistaates Sachsen gesichert.
Das fachtheoretische Studium (vier Semester) findet ausschließlich an der HSF in Meißen statt. Das Studium ist modular aufgebaut. Module sind zeitlich begrenzte, in sich abgeschlossene, inhaltlich und methodisch zusammenhängende Lehreinheiten. Inhaltlich liegt der Studienschwerpunkt auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. Modulinhalte sind u. a. Staats- und Verfassungsrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Europarecht, Personalmanagement, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und Rechnungswesen sowie öffentliche Finanzwirtschaft und Sozialwissenschaften. Ergänzt werden die Pflichtmodule durch verschiedene Wahlpflichtmodule im 5. Semester.
Während dieser Zeit wird den Studierenden bei Bedarf kostengünstig Wohnraum in Meißen zur Verfügung gestellt.
Das berufspraktische Studium im 3. und 6. Semester umfasst insgesamt vier Module mit jeweils neun bis vierzehn Wochen. Die Landesdirektion Sachsen als Einstellungsbehörde für die Studenten und Studentinnen im Studiengang "Allgemeine Verwaltung" für die staatlichen Behörden des Freistaates Sachsen gibt ihren Studenten Praktika nicht streng vor. Diese können in einer Vielzahl staatlicher und teilweise auch kommunaler Behörden absolviert werden. Damit wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, die Praktikumsbehörde entsprechend ihrer persönlichen Interessen und Neigungen selbständig auszuwählen und damit zahlreiche Behörden mit ihren Aufgabenspektren kennenzulernen. Zu beachten sind dabei die vorgegebenen Inhalte der Praxismodule
Die Landesdirektion Sachsen stellt selbstverständlich auch Praktikumsplätze in ihren drei Dienststellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt zentral durch das Referat 13 – Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten. Nach Möglichkeit erfolgt der Einsatz dann in einer wohnortnahen Dienststelle. Sollte sich ein Einsatz außerhalb des Wohnortes erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, dadurch entstehende Kosten im Rahmen der trennungsgeldrechtlichen Vorschriften teilweise zu erstatten.
Innerhalb der Studienzeit ist eine optimale Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung durch den Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Studienabschnitten in den staatlichen und/oder kommunalen Behörden des Freistaates Sachsen gesichert.
Das fachtheoretische Studium (vier Semester) findet ausschließlich an der HSF in Meißen statt. Das Studium ist modular aufgebaut. Module sind zeitlich begrenzte, in sich abgeschlossene, inhaltlich und methodisch zusammenhängende Lehreinheiten. Inhaltlich liegt der Studienschwerpunkt auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. Modulinhalte sind u. a. Staats- und Verfassungsrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Europarecht, Personalmanagement, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und Rechnungswesen sowie öffentliche Finanzwirtschaft und Sozialwissenschaften. Ergänzt werden die Pflichtmodule durch verschiedene Wahlpflichtmodule im 5. Semester.
Während dieser Zeit wird den Studierenden bei Bedarf kostengünstig Wohnraum in Meißen zur Verfügung gestellt.
Das berufspraktische Studium im 3. und 6. Semester umfasst insgesamt vier Module mit jeweils neun bis vierzehn Wochen. Die Landesdirektion Sachsen als Einstellungsbehörde für die Studenten und Studentinnen im Studiengang "Allgemeine Verwaltung" für die staatlichen Behörden des Freistaates Sachsen gibt ihren Studenten Praktika nicht streng vor. Diese können in einer Vielzahl staatlicher und teilweise auch kommunaler Behörden absolviert werden. Damit wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, die Praktikumsbehörde entsprechend ihrer persönlichen Interessen und Neigungen selbständig auszuwählen und damit zahlreiche Behörden mit ihren Aufgabenspektren kennenzulernen. Zu beachten sind dabei die vorgegebenen Inhalte der Praxismodule
- Eingriffs- und/oder Leistungsverwaltung (z. B. Polizeirecht, Jugendhilferecht, Zuwendungsrecht)
- Querschnittsverwaltung I (z. B. Personalrecht, Haushaltsrecht, Informations- und Kommunikationstechnik)
- Querschnittsverwaltung II und/oder Öffentliche Betriebe (z. B. Vergaberecht, Zuwendungsrecht)
- Projektmanagement/Planungsverwaltung (z. B. Bauplanungsrecht)
Die Landesdirektion Sachsen stellt selbstverständlich auch Praktikumsplätze in ihren drei Dienststellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt zentral durch das Referat 13 – Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten. Nach Möglichkeit erfolgt der Einsatz dann in einer wohnortnahen Dienststelle. Sollte sich ein Einsatz außerhalb des Wohnortes erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, dadurch entstehende Kosten im Rahmen der trennungsgeldrechtlichen Vorschriften teilweise zu erstatten.